\u201enur ein nicht ganz unma\u00dfgeblicher Teil der angesprochenen Verbraucher aufgrund der beanstandeten Werbung irrige Vorstellungen \u00fcber die Marktstellung von Karstadt macht.\u201c<\/p><\/blockquote>\n
Die Schwelle zur Irref\u00fchrung ist vielmehr erst dann erreicht, wenn bei dem \u00fcberwiegenden Teil der Rezipienten eine Fehlvorstellung hervorgerufen wird. Diese Voraussetzungen sahen die Richter allerdings in der behaupteten Marktf\u00fchrerstellung durch Karstadt nicht als gegeben an, da die Behauptung des gr\u00f6\u00dften Umsatzes im Bereich der Sportartikel vom \u00fcberwiegenden Publikum dahingehend verstanden wird, dass sich Karstadt nur mit Einzelunternehmen vergleicht. So wird ausgef\u00fchrt:<\/p>\n
\u00a0“F\u00fcr eine Irref\u00fchrung ist daher erforderlich, dass das von der Werbung angesprochene allgemeine Publikum die in der Kl\u00e4gerin zusammengeschlossenen Unternehmen zumindest als wirtschaftliche Einheit ansieht.”<\/p><\/blockquote>\n
Diese Frage ist nach der Zur\u00fcckverweisung nunmehr durch das OLG M\u00fcnchen noch zu kl\u00e4ren. Es kann allerdings nach hiesiger Auffassung davon ausgegangen werden, dass die Entscheidung im Ergebnis Bestand haben wird. Denn da die Unternehmen des INTERSPORT Verbundes im Auftritt nach au\u00dfen alle unter der gleichen Marke firmieren, wird das allgemeine Publikum davon ausgehen, dass die Kl\u00e4gerin eine wirtschaftliche Einheit bildet. Das Urteil zeigt, dass man selbst nach einem Obsiegen vor dem BGH in der Sache gleichwohl als \u201eVerlierer vom Platz gehen kann\u201c.(cr)<\/p>\n
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Mit der Beantwortung dieser Frage mussten sich die Richter des I. Zivilsenats am Bundesgerichtshofs (BGH) befassen. In einem Rechtstreit zwischen Karstadt und der deutschen Organisation der Intersport-Gruppe hat der BGH die Sache an die Vorinstanz, das OLG M\u00fcnchen (Urteil v. 24. Juli 2008 – 29 U 2293\/08) zur\u00fcckverwiesen. Karstadt hatte im Internet die Behauptung aufgestellt, […]<\/p>\n","protected":false},"author":6,"featured_media":10925,"comment_status":"open","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"content-type":"","footnotes":""},"categories":[1,3382,15],"tags":[34,206,760,1213,1214,1215,1216],"class_list":["post-10920","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-magazin","category-kurioses-und-interessantes","category-wettbewerbsrecht-kartellrecht","tag-bgh","tag-irrefuhrende-werbung","tag-irrefuhrung","tag-karstadt","tag-intersport","tag-marktfuhrer-sport","tag-marktfuhrerstellung"],"amp_enabled":true,"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/10920","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/users\/6"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=10920"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/10920\/revisions"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/media\/10925"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=10920"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=10920"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=10920"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}