{"id":10830,"date":"2012-03-05T16:04:02","date_gmt":"2012-03-05T14:04:02","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/?p=10830"},"modified":"2017-04-07T12:03:41","modified_gmt":"2017-04-07T11:03:41","slug":"geschmacksmuster-wenn-kuhe-um-ihre-flecken-kampfen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/geschmacksmuster-wenn-kuhe-um-ihre-flecken-kampfen\/","title":{"rendered":"Geschmacksmuster: Wenn K\u00fche um ihre Flecken k\u00e4mpfen&#8230;"},"content":{"rendered":"<p><!--:de--><img decoding=\"async\" class=\"ngg-singlepic ngg-left alignleft\" style=\"margin-right: 15px;margin-bottom: 10px\" title=\"Puddingschlacht am LG D\u00fcsseldorf\" src=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2012\/03\/paula.jpg\" alt=\"Puddingschlacht am LG D\u00fcsseldorf\" \/>Wenn K\u00fche ihre Flecken vor Gericht verteidigen, dann handelt es sich um einen Geschmacksmuster- und Wettbewerbsstreit.<\/p>\n<p>Die <a href=\"\/\/www.lg-duesseldorf.nrw.de\/presse\/pressemitteilungen_2012\/12-04.pdf\" target=\"_blank\">Pressestelle des Landgerichts D\u00fcsseldorf<\/a> berichtete am 1. M\u00e4rz 2012 von der Zur\u00fcckweisung eines Eilantrags (LG D\u00fcsseldorf, Az.: <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=14c%20O%20302\/11\" title=\"LG D&uuml;sseldorf, 01.03.2012 - 14c O 302\/11: Unterlassung und Drittauskunft im Hinblick auf ein Pu...\">14c O 302\/11<\/a>; Urteil vom 01.03.2012) gegen den Schoko-Vanille-Pudding \u201eFlecki\u201c. Antragsstellering war die Dr.Oetker KG, die mit ihrem Antrag einen europaweiten Verkaufsstop des Produktes \u201eFlecki\u201c bezweckte. Sie verteidigte damit ihr eingetragenes Geschmacksmuster f\u00fcr den Pudding \u201e Paula\u201c und machte au\u00dferdem einen Wettbewerbsversto\u00df geltend.<\/p>\n<p>Der Pudding \u201ePaula\u201c wird von einer Comic-Kuh namens Paula beworben, welche auch die Verpackung des Puddings ziert. Die Kuh ist passend zum Pudding gefleckt. Auch die Verpackung des Puddings \u201eFlecki\u201c wird von einer Kuh geziert.<\/p>\n<p><strong>Keine Geschmacksmusterverletzung durch \u201eFlecki\u201c<\/strong><\/p>\n<p>Ein Geschmackmuster berechtigt den Inhaber zu alleinigen Benutzung einer bestimmten \u00e4sthetischen Gestaltungsform. Die Gestaltungsform kann hinsichtlich der Farbe, der Form oder dem Design eine Produktes vorliegen. Sie muss neu sein und eine Eigenart besitzen, die sich im Gesamteindruck von anderen Gestaltungsformen unterscheidet. \u00a0Wenn ein Geschmackmuster von Dritten ohne Erlaubnis genutzt wird, kann der Inhaber des Geschmacksmusters Unterlassung verlangen. Das Gericht verneinte die Verletzung des Geschmacksmusters von Pudding \u201ePaula\u201c durch Pudding \u201eFlecki\u201c. Der Gesamteindruck von \u201eFlecki\u201c weise in seiner Gestaltung ausreichende Unterschiede zu \u201ePaula\u201c auf. Allein in der Seitenansicht des Puddings sei dieser \u00e4hnlich gefleckt, die Draufsicht lasse aber einen nahezu einfarbigen Pudding erkennen.<\/p>\n<p><strong>Kein Wettbewerbsversto\u00df durch \u201eFlecki\u201c<\/strong><\/p>\n<p>Auch einen Wettbewerbsversto\u00df verneinte das Gericht. Die Dr. Oetker KG hatte sich auf Rufausbeutung und Herkunftst\u00e4uschung durch \u201eFlecki\u201c berufen. Wettbewerbsverst\u00f6\u00dfe werden durch das UWG gesch\u00fctzt (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb). Es dient dazu einen unverf\u00e4lschten Wettbewerb zu erreichen und Mitbewerber am Markt vor unlauteren Handlungen zu sch\u00fctzen. Zuletzt dient es auch dem Verbraucherschutz. Der Verbraucher soll \u00fcber die Herkunft eines Produkts nicht get\u00e4uscht werden. Das Gericht verneinte diese T\u00e4uschung. Die Gestaltung des \u201eFlecki-Puddings\u201c w\u00fcrde sich nicht so darstellen, dass ein Verbraucher denken k\u00f6nne, er kaufe \u201ePaula\u201c. Vor diesem Hintergrund ber\u00fccksichtigte das Gericht, dass es bei Aldi oft g\u00fcnstigere Zweitprodukte ein und desselben Unternehmens geben w\u00fcrde. Der Verbraucher werde aber auch nicht diesbez\u00fcglich get\u00e4uscht.<\/p>\n<p>Das Gericht differenzierte hier sehr genau zwischen den Puddings und ihren Aufmachungen. Das Gericht beurteilte die Puddingmasse, die Packungsgr\u00f6\u00dfe und die Optik der K\u00fche \u201ePaula\u201c und \u201eFlecki\u201c. Hierbei ging das Gericht sehr genau vor und ber\u00fccksichtigte die Accessoires der K\u00fche, Glocke oder Brille, welche Kuh d\u00fcnner ist, die Farben der K\u00fche, die Ausstrahlung der coolen Kuh Paula und das weitere Umfeld der K\u00fche. Genauer, ob sie Mittelpunkt einer Werbecampagne stehen oder nur \u00a0zusammen mit einem Bauernhof dargestellt werden . Aber lesen Sie selbst:<\/p>\n<blockquote><p>\u00a0 \u201eSo unterscheide sich bereits die Maserung der Puddingmassen von \u201eFlecki\u201c und \u201ePaula\u201c. \u201ePaula\u201c weise sich durch klar abgegrenzte Flecken aus, die inselartig in einer andersartigen Masse l\u00e4gen und einander nicht ber\u00fchrten. Bei \u201eFlecki\u201c handle es sich hingegen eher um einzelne Felder, die miteinander durch Stege in Verbindung st\u00fcnden. Auch unterscheide sich die Aufmachung und Verpackung erheblich. W\u00e4hrend \u201ePaula\u201c nur in Viererpacks angeboten werde, gebe es \u201eFlecki\u201c ausschlie\u00dflich in Zweierpacks. Erhebliche Unterschiede best\u00fcnden aber auch zwischen den namensgebenden, auf den Becherdeckeln und den Pappverpackungen abgebildeten K\u00fchen. Bei der Kuh \u201eFlecki\u201c handele es sich um eine eher magere, wei\u00dfe Kuh mit Kuhglocke, die vor der Kulisse eines Bauernhofes vom Rand her ins Bild schaue und bei der Produktgestaltung nicht im Mittelpunkt st\u00fcnde. Im Gegensatz dazu stehe \u201ePaula\u201c. Diese zeichne sich durch besondere Individualit\u00e4t aus. Ihre stilisierte Zeichnung und ihre \u201eCoolness\u201c suggerierende Sonnenbrille st\u00fcnden im Mittelpunkt des Produktes, ohne dass ihr weiteres Umfeld eine relevante Rolle spiele. Entsprechend bef\u00e4nde sich die Kuh \u201ePaula\u201c auch im Mittelpunkt s\u00e4mtlicher Produktwerbung, so der Verpackung, den TV-Spots, dem eigens auf sie ausgerichteten Kinderlied und der Homepage, auf der Informationen und Spiele in Bezug auf die Kuh angeboten werden.\u201c<\/p><\/blockquote>\n<p>Auch wenn man \u00fcber diese genaue Pr\u00fcfung zweier K\u00fche unfreiwillig schmunzeln muss, so ist diese Pr\u00fcfung durchaus aus rechtlicher Sicht gelungen und w\u00fcnschenswert. Die Detailgenauigkeit mit welcher das Gericht vorging, ist ein sch\u00f6nes Beispiel f\u00fcr jeden rechtsschutzsuchenden Wettbewerber. Es l\u00e4sst sich f\u00fcr ihn nachvollziehbar erkennen, wo die Grenzen eines Geschmacksmusters liegen und wann \u00fcber die Herkunft eines Produkts get\u00e4uscht wird. Lobenswert ist dar\u00fcber hinaus, dass das Gericht die Pr\u00fcfung der Herkunftst\u00e4uschung darauf ausweitete, dass der Verbraucher denken k\u00f6nne, es handele sich um eine Zweitmarke. (jr)<!--:--><!--:en-->&nbsp;<\/p>\n<p><!--:--><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Wenn K\u00fche ihre Flecken vor Gericht verteidigen, dann handelt es sich um einen Geschmacksmuster- und Wettbewerbsstreit. Die Pressestelle des Landgerichts D\u00fcsseldorf berichtete am 1. M\u00e4rz 2012 von der Zur\u00fcckweisung eines Eilantrags (LG D\u00fcsseldorf, Az.: 14c O 302\/11; Urteil vom 01.03.2012) gegen den Schoko-Vanille-Pudding \u201eFlecki\u201c. 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