{"id":10531,"date":"2012-02-22T07:35:56","date_gmt":"2012-02-22T05:35:56","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/?p=10531"},"modified":"2017-04-07T12:05:37","modified_gmt":"2017-04-07T11:05:37","slug":"facebook-schaltet-munchen-ab","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/facebook-schaltet-munchen-ab\/","title":{"rendered":"Facebook schaltet M\u00fcnchen ab"},"content":{"rendered":"<p><!--:de--><\/p>\n<p style=\"text-align: justify\"><img decoding=\"async\" class=\"ngg-singlepic ngg-left alignleft\" style=\"margin-right: 15px;margin-bottom: 10px\" title=\"Pfiadi, Minga!\" src=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2012\/02\/muenchen1.jpg\" alt=\"Pfiadi, Minga!\" \/><\/p>\n<p>Da war M\u00fcnchen auf einmal verschwunden. Jedenfalls von der Facebook-Plattform.<\/p>\n<p>Die Social Media Redaktion der Stadt M\u00fcnchen teilte auf ihrer <a href=\"http:\/\/www.muenchen.de\/meta\/presse\/facebook.html\" target=\"_blank\">Internetseite<\/a> letzte Woche mit, dass Facebook die <a href=\"http:\/\/www.facebook.com\/muenchen\/\" target=\"_blank\">Pr\u00e4senz der Stadt M\u00fcnchen<\/a>, die bis dahin Immerhin 400.000 Fans erreicht hatte, abgeschaltet hat.<\/p>\n<p>Die Abschaltung kam offenbar ohne Vorwarnung und vollkommen \u00fcberraschend. Erst auf Nachfrage teilte Facebook mit,\u00a0dass der Name &#8220;M\u00fcnchen&#8221; aufgrund neuer Richtlinien nicht mehr genutzt werden d\u00fcrfe. Die Seite k\u00f6nne aber umziehen und unter einem anderen Namen wieder online gehen.<\/p>\n<p><strong>Statt 400.000 Fans nur noch 737<\/strong><\/p>\n<p>Dies hat die Stadt M\u00fcnchen zwischenzeitlich auch unter einer neuen Adresse unter dem Namen <a href=\"http:\/\/www.facebook.com\/stadtportal.muenchen\" target=\"_blank\">&#8220;Stadtportal M\u00fcnchen&#8221;<\/a> zwar getan, die 400.000 Fans sind aber dennoch weg.<\/p>\n<p>Die Stadt M\u00fcnchen bem\u00fcht sich zur Zeit offenbar bei Facebook darum, dass die Mitglieder f\u00fcr die neue Adresse freigegeben werden, damit die M\u00fcnchen-Community wieder zum Leben erweckt werden kann<strong>.<br \/>\n<\/strong><\/p>\n<blockquote><p>&#8220;Die facebook Repr\u00e4sentanz in Hamburg hat uns um weitere Geduld gebeten. Die M\u00f6glichkeiten unseres Portalteams auf facebook Einfluss zu nehmen, sind leider sehr gering. Wir m\u00f6chten uns jedoch nochmals herzlich f\u00fcr die zahlreichen Solidarit\u00e4tsbekundungen und die Treue unserer Mitglieder bedanken. Bez\u00fcglich der weiteren Entwicklung werden wir Sie selbstverst\u00e4ndlich auf dem Laufenden halten.&#8221;<\/p><\/blockquote>\n<p><strong>Geduld? Geringe Einflussm\u00f6glichkeiten?<br \/>\n<\/strong><br \/>\nBeeindruckend, wie Facebook es mittlerweile geschafft hat, sogar bei \u00f6ffentlichen Stellen lediglich unterw\u00fcrfige &#8220;\u00dcberraschungsbekundungen&#8221; f\u00fcr sein r\u00fccksichtsloses und rechtswidriges Verhalten zu verursachen. Uns &#8220;\u00fcberrascht&#8221;, dass niemand gerichtlich gegen diese Vertragsverletzungen (was eine unangek\u00fcndigte Totalabschaltung ist), vorgeht.<\/p>\n<p>Die Auffassung des Portalteams der Stadt M\u00fcnchen, dass man keine oder nur geringe M\u00f6glichkeiten habe, auf Facebook Einfluss zu nehmen, trifft n\u00e4mlich nicht zu. Es liegt n\u00e4her, dass man vor dem \u00fcberm\u00e4chtigen Gegner Facebook schlicht Angst hat und bef\u00fcrchtet, in n\u00e4herer Zukunft weitere Missetaten bef\u00fcrchten zu m\u00fcssen, wenn man nicht &#8220;brav&#8221; ist.<\/p>\n<p><strong>Auch unentgeltliche Vertr\u00e4ge begr\u00fcnden Rechte und Pflichten<\/strong><\/p>\n<p>Auch wenn Facebook seine Leistungen grunds\u00e4tzlich kostenfrei zu Verf\u00fcgung stellt, so handelt es sich doch um einen Vertrag, der f\u00fcr beide Parteien Rechte und Pflichten begr\u00fcndet.<\/p>\n<p>Das\u00a0 Oberlandesgericht Brandenburg hat zum Beispiel in einem von unserer Kanzlei vertretenen Fall 2008 <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/lbr-blog\/allgemein\/olg-brandenburg-ebay-muss-gesperrtes-mitglied-wieder-freischalten\" target=\"_blank\">entschieden<\/a>, dass eBay ein Benutzerkonto nicht ohne sachlich gerechtfertigten Grund einfach sperren darf. \u00c4hnliches d\u00fcrfte auch f\u00fcr den vorliegenden Fall gelten. Dies insbesondere deshalb, da die Stadt M\u00fcnchen nach eigenen Angaben bereits \u00fcber 400.000 Fans angesammelt hatte, die einen nicht unerheblichen wirtschaftlichen Wert darstellen.<\/p>\n<p>Allenfalls die \u00c4nderung von Richtlinien k\u00f6nnte zur Grundlage der L\u00f6schung der entsprechenden Seite gemacht werden, wenn der Betroffene diesen rechtswirksam zugestimmt bzw. diese in Gestalt von allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen wirksam in den Vertrag mit einbezogen worden w\u00e4ren. Selbst wenn die konkrete Gestaltung der Seite der Stadt M\u00fcnchen aber gegen Facebook-Richtlinien (AGB)versto\u00dfen h\u00e4tte, so h\u00e4tte es die Pflicht zur gegenseitigen R\u00fccksichtnahme jedenfalls geboten, den Vertragspartner auf den vermeintlich rechtswidrigen Zustand hinzuweisen und ihm Gelegenheit zu geben, diesen abzustellen.<\/p>\n<p>So, wie es Facebook gegen\u00fcber der Stadt M\u00fcnchen gemacht hat, geht es jedenfalls nicht.<\/p>\n<p>Viele Nutzer h\u00e4tten sich sicher eine klarere Ansage gegen\u00fcber Facebook gew\u00fcnscht. Wenn sogar die Stadt M\u00fcnchen kuscht, woher sollen dann kleine Unternehmer oder Private den Mut nehmen, sich gegen Vertragsverletzungen zu wehren? (la)<!--:--><!--:en-->&nbsp;<\/p>\n<p><!--:--><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Da war M\u00fcnchen auf einmal verschwunden. Jedenfalls von der Facebook-Plattform. 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