{"id":10458,"date":"2012-02-17T19:37:03","date_gmt":"2012-02-17T17:37:03","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/?p=10458"},"modified":"2017-04-07T12:06:20","modified_gmt":"2017-04-07T11:06:20","slug":"ag-koln-informationen-aus-wikipedia-sind-gerichtsbekannt","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/ag-koln-informationen-aus-wikipedia-sind-gerichtsbekannt\/","title":{"rendered":"AG K\u00f6ln: Informationen aus Wikipedia sind &quot;gerichtsbekannt&quot;?"},"content":{"rendered":"<p><!--:de--><\/p>\n<p style=\"text-align: justify\"><img decoding=\"async\" class=\"ngg-singlepic ngg-left alignleft\" style=\"margin-right: 15px;margin-bottom: 10px\" title=\"Gerichtsbekannt: Das Internet\" src=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2012\/02\/wiki1.jpg\" alt=\"Gerichtsbekannt: Das Internet\" \/><\/p>\n<p>Das Amtsgericht K\u00f6ln (AG K\u00f6ln, Urteil vom 20.4.2011, Az.\u00a0 <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=201%20C%20546\/10\" title=\"AG K&ouml;ln, 20.04.2011 - 201 C 546\/10: Verseuchtes Trinkwasser in der Wohnung: 20 % Mietminderung!\">201 C 546\/10<\/a>) vertritt in einer Entscheidung aus dem Mietrecht die Auffassung, dass Informationen aus der freien Enzyklop\u00e4die Wikipedia als &#8220;gerichtsbekannt&#8221; behandelt werden k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Im Prozess ging es um die Frage, ob ein bestimmtes Harz Bestandteile enthalte, die gesundheitssch\u00e4dlich sind. Das Gericht sah keine Notwendigkeit zu dieser Behauptung des Kl\u00e4gers, die bestritten war, Beweis zu erheben. Denn diese Tatsache ergebe sich aus Wikipedia. Das Gericht f\u00fchrt insoweit aus:<\/p>\n<blockquote><p>&#8220;Schlie\u00dflich war die Miete in den Monaten Dezember 2007 sowie Januar und Februar 2008 um jeweils 20 % gemindert. Dies entspricht einem monatlichen Minderungsbetrag von 188,47 \u20ac. Der Beklagte schuldete f\u00fcr die genannten Monate gem\u00e4\u00df <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/BGB\/536.html\" title=\"&sect; 536 BGB: Mietminderung bei Sach- und Rechtsm&auml;ngeln\">\u00a7 536 Abs. 1 Satz 2 BGB<\/a> lediglich eine herabgesetzte Miete, da die Rohrinnensanierung, die im November 2007 durchgef\u00fchrt worden ist, unstreitig mit Hilfe des Baustoffs Epoxidharz vorgenommen wurde. Es ist dabei gerichtsbekannt, dass Epoxidharz Komponenten enth\u00e4lt, die gesundheitssch\u00e4dlich sind. Dabei bezieht sich das Gericht auf den Artikel der freien Enzyklop\u00e4die Wikipedia zum Thema Epoxidharz. Danach besteht die Harzkomponente aus den Stoffen Bisphenol A und Epichlorhydrin. Bisfinol A wird als endokriner Disruptor verd\u00e4chtigt, das bedeutet, dass dieser Stoff wie ein Hormon wirken und so das empfindliche Gleichgewicht des Hormonsystems des Menschen st\u00f6ren kann. Gerichtsbekannt ist ferner, dass solche endokrinen Disruptoren schon in geringsten Mengen zu St\u00f6rungen im endokrinen System f\u00fchren k\u00f6nnen. Der Stoff Epichlorhydrin ist laut Wikipedia weiterhin bekannt als giftig und im Tierversuch krebserzeugend. Daher steht zur \u00dcberzeugung des Gerichts fest, dass das Wasser in der Wohnung des Beklagten im streitgegenst\u00e4ndlichen Zeitraum als Trinkwasser nicht geeignet war und zur K\u00f6rperhygiene nur bedingt geeignet war. Dies rechtfertigt eine Mietminderung von 20 % monatlich.&#8221;<\/p><\/blockquote>\n<p>Der Begriff der Gerichtsbekanntheit oder -offenkundigkeit entstammt der Zivilprozessordnung und dort dem <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/ZPO\/291.html\" title=\"&sect; 291 ZPO: Offenkundige Tatsachen\">\u00a7 291 ZPO<\/a>, der lautet, dass Tatsachen, die bei dem Gericht offenkundig sind, keines Beweises bed\u00fcrfen. Klassische Beispiele sind dabei die richterlichen Kenntnisse aus fr\u00fcherer amtlicher T\u00e4tigkeit, zur aus fr\u00fcheren dienstlichen Mitteilungen von dritter Seite, aus fr\u00fcheren Prozessen oder aus der Kenntnis \u00f6ffentlicher Register.<\/p>\n<p><strong>Gilt das &#8220;Hab ich im Internet gelesen&#8221;-Argument jetzt auch vor Gericht?<\/strong><\/p>\n<p>Jetzt fragt sich sicherlich mancher, ob es tats\u00e4chlich zul\u00e4ssig sein kann, dass Gerichte, die sich bekanntlich mit dem unbekannten Wesen &#8220;Internet&#8221; oft ziemlich schwer tun, Dinge, die sie &#8220;im Internet gelesen haben&#8221;, und m\u00f6gen diese auch Wikipedia entstammen, ohne weiteres f\u00fcr gerichtsbekannt und damit unstreitig erkl\u00e4ren. Die Frage ist auch aus juristischer Perspektive durchaus berechtigt.<\/p>\n<p>Denn mit den oben genannten \u00f6ffentlichen Registern, aus denen das Gericht befugt ist, Informationen zu entnehmen, hat Wikipedia nichts zu tun. Damit ist zum Beispiel das Handelsregister gemeint und nicht ein Sammelsurium von Artikeln, die von weltweit jedem jederzeit geschrieben, ge\u00e4ndert auch wieder gel\u00f6scht werden k\u00f6nnen. Auch wenn Wikipedia in der Mehrzahl der F\u00e4lle sicherlich eine gute Informationsquelle darstellt, auf die selbstverst\u00e4ndlich auch Juristen und Richter zugreifen d\u00fcrfen, so f\u00fchrt der Umstand, dass eine bestimmte Tatsache dort geschrieben steht, noch lange nicht dazu, dass diese als offenkundig behandelt werden darf.<\/p>\n<p>Demn\u00e4chst hei\u00dft es wom\u00f6glich bei Streitigkeiten auch vor Gericht nur noch lapidar: &#8220;Hab ich im Internet gelesen!&#8221;.<\/p>\n<p>Wenn das Beispiel Schule machte, k\u00f6nnte man die eigenen Erfolgsaussichten des n\u00e4chsten zivilrechtlichen Verfahrens nicht unerheblich steigern, indem einfach alle f\u00fcr einen g\u00fcnstigen Tatsachen ins &#8220;Internet&#8221; schriebe. Das Gericht k\u00f6nnte sich so in Bezug auf diese &#8220;gerichtsbekannten&#8221; Tatsachen (weil, sie stehen ja da im Internet) eine Beweisaufnahme sparen. (la)<!--:--><!--:en-->&nbsp;<\/p>\n<p><!--:--><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Das Amtsgericht K\u00f6ln (AG K\u00f6ln, Urteil vom 20.4.2011, Az.\u00a0 201 C 546\/10) vertritt in einer Entscheidung aus dem Mietrecht die Auffassung, dass Informationen aus der freien Enzyklop\u00e4die Wikipedia als &#8220;gerichtsbekannt&#8221; behandelt werden k\u00f6nnen. Im Prozess ging es um die Frage, ob ein bestimmtes Harz Bestandteile enthalte, die gesundheitssch\u00e4dlich sind. 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