{"id":10361,"date":"2012-02-21T07:15:15","date_gmt":"2012-02-21T05:15:15","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/?p=10361"},"modified":"2017-04-07T12:05:58","modified_gmt":"2017-04-07T11:05:58","slug":"die-acta-angst-und-das-internet","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/die-acta-angst-und-das-internet\/","title":{"rendered":"Die ACTA-Angst und das Internet"},"content":{"rendered":"<p><!--:de--><\/p>\n<p style=\"text-align: justify\"><img decoding=\"async\" class=\"ngg-singlepic ngg-left alignleft\" style=\"margin-right: 15px;margin-bottom: 10px\" title=\"Auch eine beliebte Karnevalsverkleidung\" src=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2012\/02\/acta.jpg\" alt=\"Auch eine beliebte Karnevalsverkleidung\" \/><\/p>\n<p>Seit einigen Wochen geht es durch die Presse, das Thema ACTA. Videos dar\u00fcber werden in den Umlauf gebracht und verbreiten gro\u00dfe Skepsis unter Internetnutzern. Das sei nur Panikmache der Internetpiraten meinen manche. Viele aber sind verunsichert.<\/p>\n<p><strong>Doch worum geht es wirklich? <\/strong><\/p>\n<p>ACTA, das steht f\u00fcr Anti-Counterfeiting Trade Agreement. Beabsichtigt ist ein Vertragsschluss teilnehmender Nationen, der einheitliche Standards in Bezug auf Produktpiraterie und Urheberrechtsverletzungen schaffen soll. Eigentlich eine gute Idee, denn jedes Land behandelt die Verletzung von Urheberrechten anders. Das eine mehr, das andere weniger strikt. Durch das Internet kommt es aber schnell zu grenz\u00fcberschreitenden Bez\u00fcgen.<\/p>\n<p><strong>Durchsetzung von Urheberrechten im Ausland<\/strong><\/p>\n<p>Ein Bildnis, was in Deutschland online gestellt wird, kann ohne technische Schwierigkeiten von einem Engl\u00e4nder ohne Erlaubnis im Internet kopiert und verbreitetet werden. Welches Recht in solchen F\u00e4llen angewendet wird, regelt <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/EGBGB\/40.html\" title=\"Art. 40 EGBGB: Unerlaubte Handlung\">Artikel 40 I S. 2 EGBGB<\/a>. Hiernach wird dem Verletzten ein Wahlrecht zwischen deutschem Recht und dem Recht\u00a0 des Staates einger\u00e4umt, in dem der Handlungserfolg eingetreten. Was in dem Fall England w\u00e4re. Ein Deutscher kann sich somit f\u00fcr das Recht entscheiden, mit dem er seine\u00a0Anspr\u00fcche am effektivsten durchsetzen kann. Das Br\u00fcsseler \u00dcbereinkommen und das Lugano Abkommen erleichtern dann die internationale Rechtsdurchsetzung und die Vollstreckung von Gerichtsurteilen.<\/p>\n<p>Der Engl\u00e4nder aus unserem Beispiel hat in der Regel keine Kenntnis davon, was in anderen L\u00e4ndern illegal ist oder im schlimmsten Fall noch nicht mal, aus welchem Land das Bild stammt und im welchen Land er gerade Recht verletzt. F\u00fcr den Internetnutzer ergibt sich daher das Risiko, dass er die Folgen seiner Handlungen im Internet nicht einsch\u00e4tzen kann. Insofern ist meiner Einsch\u00e4tzung nach,die Grundidee von ACTA\u00a0eigentlich eine gerechte, die dem Internetnutzer zu Gute kommen soll.<\/p>\n<p><strong>Vorwurf: ACTA l\u00e4sst zu viel Spielraum in der Umsetzung<\/strong><\/p>\n<p>Stark umstritten ist die Umsetzung der einzelnen ACTA-Artikel. Denn schon in Artikel 2 hei\u00dft es:<\/p>\n<blockquote><p>\u201eJede Vertragspartei wendet dieses \u00dcbereinkommen an. (\u2026)Es steht jeder Vertragspartei frei, die f\u00fcr die Umsetzung dieses \u00dcbereinkommens in ihrem eigenen Rechtssystem und in ihrer Rechtspraxis geeignete Methode festzulegen.\u201c<\/p><\/blockquote>\n<p>oder in Artikel 27 IV:<\/p>\n<blockquote><p>\u201eDiese Verfahren sind so anzuwenden, dass rechtm\u00e4\u00dfige T\u00e4tigkeiten, (\u2026) in \u00dcbereinstimmung mit den Rechtsvorschriften der jeweiligen Vertragspartei beachtet werden.\u201c<\/p><\/blockquote>\n<p>Die Artikel zeigen, dass den einzelnen L\u00e4ndern ein gro\u00dfer Spielraum\u00a0gelassen wird, wie sie ACTA im eigenen Land umsetzen. Meiner Ansicht nach wird dadurch der Sinn des ACTA-Vertrages verfehlt. Denn dieser sollte darin bestehen, einheitliche Standards zwischen den unterzeichnenden Staaten zu schaffen. Wenn aber zu viel Freiraum besteht, die ACTA -Artikel in das Rechtssystem der jeweiligen Staaten umzusetzen, so wei\u00df der Engl\u00e4nder aus unserem Beispiel wieder nicht, inwiefern seine Handlung fremdes Recht verletzen k\u00f6nnte.<\/p>\n<p><strong>ACTA bringt f\u00fcr das deutsche Recht nicht viel Neues<\/strong><\/p>\n<p>ACTA schreibt zu einem gro\u00dfen Teil Rechte und Pflichten vor, die auch bereits jetzt schon in deutschen Gesetzen, etwa im Urheberrechtsgesetz umgesetzt sind. So wird in Artikel 6 ein Eilverfahren bei Verletzungen des geistigen Eigentums verlangt, was\u00a0 in Deutschland durch die Zivilprozessordnung in den \u00a7\u00a7 916 ff. schon heute gew\u00e4hrt wird. Auch, dass es zivilgerichtlich m\u00f6glich sein soll gem\u00e4\u00df Art. 8 und 9 Unterlassungsanspr\u00fcche durchzusetzen und Schadensersatz zu verlangen, ist in Deutschland ein alter Hut. Zudem ist es auch nicht neu, dass Urheberrechtsverletzungen strafrechtlich geahndet werden sollen. Dies ist schon in <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/UrhG\/106.html\" title=\"&sect; 106 UrhG: Unerlaubte Verwertung urheberrechtlich gesch&uuml;tzter Werke\">\u00a7 106 UrhG<\/a> normiert. ACTA regelt also f\u00fcr deutsches Recht nicht viel Neues.<\/p>\n<p><strong>ACTA soll zu unbestimmt sein<\/strong><\/p>\n<p>Kritiker monieren au\u00dferdem,\u00a0dass\u00a0 der ACTA-Vertrag\u00a0zu unbestimmt sei. Art. 6 regelt zum Beispiel das Folgende:<\/p>\n<p>\u201eDie zur Durchf\u00fchrung der Bestimmungen dieses Kapitels eingef\u00fchrten, aufrecht erhaltenen oder angewandten Verfahren m\u00fcssen <strong>fair und gerecht<\/strong> sein und gew\u00e4hrleisten, dass die Rechte aller solchen Verfahren unterliegenden Teilnehmer <strong>angemessen gesch\u00fctzt<\/strong> werden. Diese Verfahren d\u00fcrfen <strong>nicht unn\u00f6tig kompliziert <\/strong>oder <strong>kostspielig<\/strong> sein und d\u00fcrfen keine <strong>unangemessenen Fristen<\/strong> oder ungerechtfertigten Verz\u00f6gerungen mit sich bringen&#8221;<\/p>\n<p>Dieser Artikel beinhaltet nach meiner Auffassung mindestens\u00a0f\u00fcnf\u00a0unbestimmte Rechtsbegriffe.<\/p>\n<ul>\n<li>Was ist fair und gerecht? Sollten nicht alle Schadensersatz und Unterlassungsklagen fair und gerecht gef\u00fchrt werden?<\/li>\n<\/ul>\n<ul>\n<li>Wann wird ein Teilnehmer angemessen gesch\u00fctzt? Wenn Waren ohne weiteres beschlagnahmt werden k\u00f6nnen oder Ausk\u00fcnfte zu seiner Person auf Verdacht erteilt werden m\u00fcssen?<\/li>\n<\/ul>\n<ul>\n<li>Wann sind Verfahren unn\u00f6tig kompliziert? Wenn vorab Schrifts\u00e4tze verfasst werden m\u00fcssen?<\/li>\n<\/ul>\n<ul>\n<li>Wann ist ein Verfahren kostspielig? Ist die Gerichtskostenordnung haltbar?<\/li>\n<\/ul>\n<ul>\n<li>Welche Fristen sind unangemessen? Eine 1- Wochenfrist, eine 2-Wochenfrist?<\/li>\n<\/ul>\n<p>Unbestimmte Rechtsbegriffe sind auszulegen. Dies kann dadurch geschehen, dass man die Unterlagen, die der Abfassung eines Gesetzes oder hier eines Vertrages dienten zur Auslegung heranzieht. Diese Unterlagen sind derzeit nicht zug\u00e4nglich. Hieraus w\u00fcrden sich also gro\u00dfe Schwierigkeiten bei der gew\u00fcnschten Umsetzung des Vertrages ergeben.<\/p>\n<p><strong>ACTA der heimliche Vertrag<\/strong><\/p>\n<p><strong><\/strong>Kritisiert wird auch, dass ACTA unter Umgehung anderer Organisationen, wie der WIPO (Weltorganistation f\u00fcr geistiges Eigentum) verfasst wurde. Damit musste man sich nicht einer \u00f6ffentlichen Debatte aussetzen. Auch die Verhandlungsdokumente sollen bis dato unter Verschluss gehalten werden. Es ist daher nachvollziehbar,\u00a0dass Kritiker meinen, dass an ACTA etwas &#8220;nicht stimme&#8221;.<strong> <\/strong><\/p>\n<p><strong>Gefahr des Beh\u00f6rdeneinflusses im Internet<\/strong><\/p>\n<p>Neu ist, dass im Internetverkehr die Beh\u00f6rden dazu erm\u00e4chtigt werden sollen, Internetdienstanbieter zur Offenlegung von Informationen \u00fcber mutma\u00dfliche Rechtsverletzer gem\u00e4\u00df Art. 27 IV anzuordnen, wof\u00fcr\u00a0eigens Spezialbeh\u00f6rden gem\u00e4\u00df Art. 28 gebildet werden sollen.<\/p>\n<p>Daher w\u00e4chst unter Internetusern die Angst davor, dass das historisch gepr\u00e4gte und im Grundgesetz manifestierte Verbot der Zensur durch staatliche Beh\u00f6rden verletzt werden k\u00f6nnte. Man bef\u00fcrchtet\u00a0eine Kontrolle durch Beh\u00f6rden im Internet, die im Ausma\u00df der eines \u00dcberwachungsstaates gleich kommen k\u00f6nnte.<\/p>\n<p>Die Umsetzung des ACTA-Vertrages in das deutsche Recht k\u00f6nnte an der deutschen Verfassung scheitern. Das Grundgesetz setzt hinsichtlich der \u00dcberwachung und Kontrolle durch den Staat gegen\u00fcber dem Einzelnen in den Artikeln <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/GG\/10.html\" title=\"Art. 10 GG\">10<\/a>, <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/GG\/13.html\" title=\"Art. 13 GG\">13 GG<\/a> sehr hohe Standards. Durch diese Artikel wird die Unverletzlichkeit der Wohnung, die der Telekommunikation und das Briefgeheimnis gesch\u00fctzt.<\/p>\n<p>Ausnahmsweise lassen die <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/StPO\/99.html\" title=\"&sect; 99 StPO: Postbeschlagnahme und Auskunftsverlangen\">\u00a7\u00a7 99 ff. StPO<\/a>, Eingriffe in diese Grundrechte zu, um zum Beispiel die Telekommunikation zu \u00fcberwachen oder Wohnungen zu durchsuchen. Gemeinsam haben diese Paragraphen, dass sie einen Verdacht einer besonders schweren Straftat voraussetzen, wie etwa Mord und Totschlag, Hochverrat oder Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung.<\/p>\n<p>Die Bundesrepublik sollte dies vor der Ratifizierung bedenken.<\/p>\n<p><strong>Fazit<\/strong><\/p>\n<p>Meiner Ansicht nach\u00a0wird derzeit der urspr\u00fcnglich gew\u00fcnschte Zweck des\u00a0ACTA-Vertrages verfehlt. Denn ACTA ist nicht so\u00a0formuliert, dass einheitliche Standards zwischen den teilnehmenden Nationen geschaffen werden\u00a0k\u00f6nnen. Denn die Formulierungen der Artikel\u00a0sind zu allgemein gefasst. Dies f\u00fchrt im Ergebnis dazu, dass\u00a0 die Differenzen innerhalb der verschiedenen Rechtssysteme der Nationen nicht so\u00a0ausgeglichen werden k\u00f6nnen, dass der einzelne Internetnutzer einen \u00dcberblick \u00fcber seine Pflichten im Internet erh\u00e4lt.<\/p>\n<p>F\u00fcr das deutsche Recht regelt ACTA nicht viel Neues. Es gibt viele \u00dcbereinstimmungen im Urheberrecht oder in der Zivilprozessordnung. Die Angst\u00a0 der Kritiker ist diesbez\u00fcglich unbegr\u00fcndet.<\/p>\n<p>Sollte\u00a0die Bundesrepublik unterschreiben und damit sich dazu verpflichten,\u00a0Befugnisse zur Kontrolle des Internets\u00a0auf Spezialbeh\u00f6rden zu \u00fcbertragen,\u00a0k\u00f6nnte dies zu Konflikten mit dem\u00a0Grundgesetz f\u00fchren.<\/p>\n<p>Der Kerngedanke von ACTA ist zwar gut, die Umsetzung aber noch nicht gelungen.<\/p>\n<p>Deutschland wird zun\u00e4chst nicht unterschreiben. (jr)<!--:--><!--:en-->&nbsp;<\/p>\n<p><!--:--><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Seit einigen Wochen geht es durch die Presse, das Thema ACTA. Videos dar\u00fcber werden in den Umlauf gebracht und verbreiten gro\u00dfe Skepsis unter Internetnutzern. Das sei nur Panikmache der Internetpiraten meinen manche. Viele aber sind verunsichert. Doch worum geht es wirklich? ACTA, das steht f\u00fcr Anti-Counterfeiting Trade Agreement. Beabsichtigt ist ein Vertragsschluss teilnehmender Nationen, der [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":14,"featured_media":10436,"comment_status":"open","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"content-type":"","footnotes":""},"categories":[1,5],"tags":[3012,444,1149,1150,1151,1157,1158,1159],"class_list":["post-10361","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-magazin","category-urheber-designrecht","tag-urheberrecht","tag-internetrecht","tag-acta","tag-uberwachungsstaat","tag-internetzensur","tag-geheim","tag-unbestimmt","tag-kritik"],"amp_enabled":true,"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/10361","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/users\/14"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=10361"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/10361\/revisions"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/media\/10436"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=10361"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=10361"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=10361"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}