{"id":10325,"date":"2012-02-10T08:12:31","date_gmt":"2012-02-10T06:12:31","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/?p=10325"},"modified":"2017-04-07T12:07:22","modified_gmt":"2017-04-07T11:07:22","slug":"gunther-jauch-und-die-skl-wenn-aus-freunden-feinde-werden","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/gunther-jauch-und-die-skl-wenn-aus-freunden-feinde-werden\/","title":{"rendered":"G\u00fcnther Jauch und die SKL: Wenn aus Freunden Feinde werden"},"content":{"rendered":"

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08.02.2012, Landgericht K\u00f6ln: Prozessbeginn in dem Rechtsstreit zwischen G\u00fcnther Jauch und der S\u00fcddeutschen Klassenlotterie (SKL).<\/p>\n

Werben mit Prominenten ist teuer<\/strong><\/p>\n

Werben mit prominenten Pers\u00f6nlichkeiten und insbesondere mit deren Gesichtern, ist ein beliebtes Mittel, um die Beliebtheit und Bekanntheit der abgebildeten Prominenz auf bestimmte Produkte zu \u00fcbertragen. Selbstverst\u00e4ndlich lassen sich die abgebildeten Personen dies bezahlen. Um die finanzielle Verg\u00fctung dieser Werbema\u00dfnahmen zu regeln, werden \u00fcblicherweise Vertr\u00e4ge geschlossen.<\/p>\n

Ein solcher Vertrag bestand zun\u00e4chst auch zwischen der SKL und dem beliebten Moderator Jauch, in dem der SKL gestattet wurde, mit dessen Abbildungen zu werben. Jauch moderierte zudem die \u201e5 Millionen SKL Show\u201c. Zur Regelung der Moderation wurde ein zus\u00e4tzlicher Vertrag geschlossen. Der Vertrag endete \u2013 aufgrund gesetzlicher \u00c4nderungen des Gl\u00fccksspielrechts \u2013 jedoch, da die Ausstrahlung der Show im Internet nicht mehr m\u00f6glich war. Auf der Internetseite der Beklagten SKL waren nach dem Vertragsende weiterhin Fotos des Moderators abgebildet, die den Moderator zum Beispiel mit Gewinnern der Show zeigten.<\/p>\n

Werbung oder nur redaktionelle Berichterstattung?<\/strong><\/p>\n

Jauchs Anwalt vertrat vor der 28. Zivilkammer des Landgerichts K\u00f6ln die Ansicht, hierin liege eine unzul\u00e4ssige Werbung mit seinem Mandanten und forderte eine Geldentsch\u00e4digung. Die zust\u00e4ndige Zivilkammer muss sich nunmehr damit auseinandersetzen, ob sie in der Ver\u00f6ffentlichung der Fotos unzul\u00e4ssiges, werbendes Handeln der SKL sieht. Die SKL vertrat insbesondere die Ansicht, die Abbildung m\u00fcsse zul\u00e4ssig sein, da es sich um die \u201eGeschichte\u201c der Show und der SKL handele.
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\nZweifelsfragen am besten vorher kl\u00e4ren!<\/strong><\/p>\n

Muss es zu einem Rechtsstreit kommen, wenn einer der ehemaligen Vertragspartner beispielsweise mit der Nutzung von Bildern nicht einverstanden ist? Wir meinen: nicht unbedingt!<\/p>\n

So kann z.B. durch eine detaillierte Vertragsgestaltung ggfs. auch eine Fotonutzung \u00fcber den Zeitpunkt der gemeinsamen Zusammenarbeit hinaus klar geregelt werden, wenn dies f\u00fcr die Parteien interessant ist. Ob sich der Rechtsstreit in der Sache Jauch.\/.SKL h\u00e4tte vermeiden lassen k\u00f6nnen, kann an dieser Stelle jedoch nicht beantwortet werden, da wir die Vertr\u00e4ge nicht kennen. M\u00f6glich ist dies jedenfalls! (cr) <\/p>\n

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