{"id":10266,"date":"2012-02-09T06:58:26","date_gmt":"2012-02-09T04:58:26","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/?p=10266"},"modified":"2017-04-07T12:07:28","modified_gmt":"2017-04-07T11:07:28","slug":"versetzung-in-parallelklasse-nach-mobbing-auf-facebook","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/versetzung-in-parallelklasse-nach-mobbing-auf-facebook\/","title":{"rendered":"Versetzung in Parallelklasse nach Mobbing auf Facebook"},"content":{"rendered":"<p><!--:de--><\/p>\n<p style=\"text-align: justify\"><img decoding=\"async\" class=\"ngg-singlepic ngg-left alignleft\" style=\"margin-right: 15px;margin-bottom: 10px\" title=\"Menschen necken, Tiere qu\u00e4len\" src=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2012\/02\/lehrer.png\" alt=\"\" \/><\/p>\n<p>Das Verwaltungsgericht K\u00f6ln (VG K\u00f6ln, Beschluss v. 19.04.2011,Az. <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=10%20L%20488\/11\" title=\"VG K&ouml;ln, 19.04.2011 - 10 L 488\/11: Einstweiliger Rechtschutz gegen die &Uuml;berweisung in eine Para...\">10 L 488\/11<\/a>) hat in einem Eilbeschluss entschieden, das \u201eInternet-Mobbing\u201c durch einen Sch\u00fcler die Versetzung in eine Parallelklasse rechtfertigen kann.<\/p>\n<p>Dem Sch\u00fcler wurde vorgeworfen, bestimmte Mitsch\u00fcler unter anderem auf Facebook und StudiVZ fortlaufend schwerwiegend beleidigt zu haben. Er hatte dort Sch\u00fcler unter anderem mit Bezeichnungen wie &#8220;Du bist fett&#8221;, &#8220;Willkommen in unserem coolen Mobberclub&#8221;, &#8220;schwul&#8221;, &#8220;voll der Pisser&#8221; und &#8220;Pussy&#8221; belegt.<\/p>\n<p>Als sich die Sch\u00fcler \u00fcber die Bel\u00e4stigungen beschwerten, drohte er damit, dass &#8220;Petzer schwerwiegende Sanktionen zu bef\u00fcrchten h\u00e4tten&#8221;.<\/p>\n<p>Das Gericht war der Ansicht, dass \u00dcberwiegendes daf\u00fcr spreche, dass der Sch\u00fcler seine Sch\u00fclerpflichten verletzt habe und dass daher auch die Disziplinarma\u00dfnahme n\u00e4mlich die Versetzung in die Parallelklasse gerechtfertigt sei.<\/p>\n<p><strong>Fazit:<\/strong><br \/>\nAuch wenn der vorliegenden Fall \u201enur\u201c von einer schulischen Disziplinarma\u00dfnahme handelt, sollten auch die weiteren insbesondere psychischen Folgen von fortgesetztem Mobbing nicht untersch\u00e4tzt werden.<\/p>\n<p>Beleidigungen und Beschimpfungen wom\u00f6glich noch mit der entsprechenden Bebilderung k\u00f6nnen im Internet heute Ausma\u00dfe annehmen, die vor 15 Jahren undenkbar waren. Insbesondere Facebook bietet daf\u00fcr einen idealen N\u00e4hrboden.<\/p>\n<p>Wie die regelm\u00e4\u00dfigen Leser unseres Blogs wissen, engagieren wir uns ehrenamtlich bei der F\u00f6rderung von sicherem Umgang mit dem Internet und insbesondere mit der Bek\u00e4mpfung von Internet-Mobbing. Dazu tragen wir zur Aufkl\u00e4rung im Fernsehen, Printmedien aber auch an Ort und Stelle zum Beispiel in Schulen f\u00fcr Jugendliche, Heranwachsende und deren Lehrer bei.<\/p>\n<p>N\u00e4heres dazu finden Sie auf unseren <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/leistungen\/berichterstattun\/cyber-mobbing-bullying\" target=\"_blank\">Internetseiten<\/a>. (la)<br \/>\n<!--:--><!--:en--><\/p>\n<p style=\"text-align: justify\"><img decoding=\"async\" class=\"ngg-singlepic ngg-left alignleft\" style=\"margin-right: 15px;margin-bottom: 10px\" title=\"Menschen necken, Tiere qu\u00e4len\" src=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2012\/02\/lehrer.png\" alt=\"\" \/><\/p>\n<p>Das Verwaltungsgericht K\u00f6ln (VG K\u00f6ln, Beschluss v. 19.04.2011,Az. <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=10%20L%20488\/11\" title=\"VG K&ouml;ln, 19.04.2011 - 10 L 488\/11: Einstweiliger Rechtschutz gegen die &Uuml;berweisung in eine Para...\">10 L 488\/11<\/a>) hat in einem Eilbeschluss entschieden, das \u201eInternet-Mobbing\u201c durch einen Sch\u00fcler die Versetzung in eine Parallelklasse rechtfertigen kann.<\/p>\n<p>Dem Sch\u00fcler wurde vorgeworfen, bestimmte Mitsch\u00fcler unter anderem auf Facebook und StudiVZ fortlaufend schwerwiegend beleidigt zu haben. Er hatte dort Sch\u00fcler unter anderem mit Bezeichnungen wie<br \/>\n&#8220;Du bist fett&#8221;, &#8220;Willkommen in unserem coolen Mobberclub&#8221;, &#8220;schwul&#8221;, &#8220;voll der Pisser&#8221; und &#8220;Pussy&#8221;<br \/>\nbelegt.<\/p>\n<p>Als sich daraufhin mit Sch\u00fcler \u00fcber die Bel\u00e4stigungen beschwerten, drohte er damit, dass &#8220;Petzer schwerwiegende Sanktionen zu bef\u00fcrchten h\u00e4tten&#8221;.<\/p>\n<p>Das Gericht war der Ansicht, dass \u00dcberwiegendes daf\u00fcr spreche, dass der Sch\u00fcler seine Sch\u00fclerpflichten verletzt habe und dass daher auch die dies die Disziplinarma\u00dfnahme n\u00e4mlich die Versetzung in die Parallelklasse gerechtfertigt sei.<\/p>\n<p><strong>Fazit:<\/strong><br \/>\nAuch wenn der vorliegenden Fall \u201enur\u201c von einer schulische Disziplinarma\u00dfnahme handelt, sollten auch die weiteren insbesondere psychischen Folgen von fortgesetztem Mobbing nicht untersch\u00e4tzt werden.<\/p>\n<p>Insbesondere Beleidigungen und Beschimpfungen und wom\u00f6glich noch mit der entsprechenden Bebilderung k\u00f6nnen im Internet heute Ausma\u00dfe annehmen, die vor 15 Jahren undenkbar waren.<\/p>\n<p>Wie die regelm\u00e4\u00dfigen Leser unseres Blogs wissen, engagieren wir uns ehrenamtlich mit der F\u00f6rderung von sicherem Umgang mit dem Internet und insbesondere mit der Bek\u00e4mpfung von Internet-Mobbing. Dazu tragen wir zur Aufkl\u00e4rung im Fernsehen, Printmedien aber auch an Ort und Stelle zum Beispiel in Schulen f\u00fcr Jugendliche, Heranwachsende und deren Lehrer bei.<\/p>\n<p>N\u00e4heres dazu finden Sie auf unseren <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/leistungen\/berichterstattun\/cyber-mobbing-bullying\" target=\"_blank\">Internetseiten<\/a>. (la)<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\"><img decoding=\"async\" class=\"ngg-singlepic ngg-left alignleft\" style=\"margin-right: 15px;margin-bottom: 10px\" title=\"Menschen necken, Tiere qu\u00e4len\" src=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2012\/02\/lehrer.png\" alt=\"\" \/><\/p>\n<p>Das Verwaltungsgericht K\u00f6ln (Verwaltungsgericht K\u00f6ln, Beschluss v. 19.04.2011,Az. <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=10%20L%20488\/11\" title=\"VG K&ouml;ln, 19.04.2011 - 10 L 488\/11: Einstweiliger Rechtschutz gegen die &Uuml;berweisung in eine Para...\">10 L 488\/11<\/a>) hat in einem verwaltungsrechtlichen Eilbeschluss entschieden, das \u201eInternet-Mobbing\u201c durch einen Sch\u00fcler die Versetzung in eine Parallelklasse rechtfertigen kann.<\/p>\n<p>Dem Sch\u00fcler wurde vorgeworfen, bestimmte Mitsch\u00fcler unter anderem auf Facebook und StudiVZ fortlaufend schwerwiegend beleidigt zu haben. Er hatte dort Sch\u00fcler unter anderem mit Bezeichnungen wie<br \/>\n&#8220;Du bist fett&#8221;, &#8220;Willkommen in unserem coolen Mobberclub&#8221;, &#8220;schwul&#8221;, &#8220;voll der Pisser&#8221; und &#8220;Pussy&#8221;<br \/>\nbelegt.<\/p>\n<p>Als sich daraufhin mit Sch\u00fcler \u00fcber die Bel\u00e4stigungen beschwerten, drohte er damit, dass &#8220;Petzer schwerwiegende Sanktionen zu bef\u00fcrchten h\u00e4tten&#8221;.<\/p>\n<p>Das Gericht war der Ansicht, dass \u00dcberwiegendes daf\u00fcr spreche, dass der Sch\u00fcler seine Sch\u00fclerpflichten verletzt habe und dass daher auch die dies die Disziplinarma\u00dfnahme n\u00e4mlich die Versetzung in die Parallelklasse gerechtfertigt sei.<\/p>\n<p><strong>Fazit:<\/strong><br \/>\nAuch wenn der vorliegenden Fall \u201enur\u201c von einer schulische Disziplinarma\u00dfnahme handelt, sollten auch die weiteren insbesondere psychischen Folgen von fortgesetztem Mobbing nicht untersch\u00e4tzt werden.<\/p>\n<p>Insbesondere Beleidigungen und Beschimpfungen und wom\u00f6glich noch mit der entsprechenden Bebilderung k\u00f6nnen im Internet heute Ausma\u00dfe annehmen, die vor 15 Jahren undenkbar waren.<\/p>\n<p>Wie die regelm\u00e4\u00dfigen Leser unseres Blogs wissen, engagieren wir uns ehrenamtlich mit der F\u00f6rderung von sicherem Umgang mit dem Internet und insbesondere mit der Bek\u00e4mpfung von Internet-Mobbing. Dazu tragen wir zur Aufkl\u00e4rung im Fernsehen, Printmedien aber auch an Ort und Stelle zum Beispiel in Schulen f\u00fcr Jugendliche, Heranwachsende und deren Lehrer bei.<\/p>\n<p>N\u00e4heres dazu finden Sie auf unseren <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/leistungen\/berichterstattun\/cyber-mobbing-bullying\" target=\"_blank\">Internetseiten<\/a>. (la)<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\"><img decoding=\"async\" class=\"ngg-singlepic ngg-left alignleft\" style=\"margin-right: 15px;margin-bottom: 10px\" title=\"Menschen necken, Tiere qu\u00e4len\" src=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2012\/02\/lehrer.png\" alt=\"\" \/><\/p>\n<p>Das Verwaltungsgericht K\u00f6ln (Verwaltungsgericht K\u00f6ln, Beschluss v. 19.04.2011,Az. <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=10%20L%20488\/11\" title=\"VG K&ouml;ln, 19.04.2011 - 10 L 488\/11: Einstweiliger Rechtschutz gegen die &Uuml;berweisung in eine Para...\">10 L 488\/11<\/a>) hat in einem verwaltungsrechtlichen Eilbeschluss entschieden, das \u201eInternet-Mobbing\u201c durch einen Sch\u00fcler die Versetzung in eine Parallelklasse rechtfertigen kann.<\/p>\n<p>Dem Sch\u00fcler wurde vorgeworfen, bestimmte Mitsch\u00fcler unter anderem auf Facebook und StudiVZ fortlaufend schwerwiegend beleidigt zu haben. Er hatte dort Sch\u00fcler unter anderem mit Bezeichnungen wie<br \/>\n&#8220;Du bist fett&#8221;, &#8220;Willkommen in unserem coolen Mobberclub&#8221;, &#8220;schwul&#8221;, &#8220;voll der Pisser&#8221; und &#8220;Pussy&#8221;<br \/>\nbelegt.<\/p>\n<p>Als sich daraufhin mit Sch\u00fcler \u00fcber die Bel\u00e4stigungen beschwerten, drohte er damit, dass &#8220;Petzer schwerwiegende Sanktionen zu bef\u00fcrchten h\u00e4tten&#8221;.<\/p>\n<p>Das Gericht war der Ansicht, dass \u00dcberwiegendes daf\u00fcr spreche, dass der Sch\u00fcler seine Sch\u00fclerpflichten verletzt habe und dass daher auch die dies die Disziplinarma\u00dfnahme n\u00e4mlich die Versetzung in die Parallelklasse gerechtfertigt sei.<\/p>\n<p><strong>Fazit:<\/strong><br \/>\nAuch wenn der vorliegenden Fall \u201enur\u201c von einer schulische Disziplinarma\u00dfnahme handelt, sollten auch die weiteren insbesondere psychischen Folgen von fortgesetztem Mobbing nicht untersch\u00e4tzt werden.<\/p>\n<p>Insbesondere Beleidigungen und Beschimpfungen und wom\u00f6glich noch mit der entsprechenden Bebilderung k\u00f6nnen im Internet heute Ausma\u00dfe annehmen, die vor 15 Jahren undenkbar waren.<\/p>\n<p>Wie die regelm\u00e4\u00dfigen Leser unseres Blogs wissen, engagieren wir uns ehrenamtlich mit der F\u00f6rderung von sicherem Umgang mit dem Internet und insbesondere mit der Bek\u00e4mpfung von Internet-Mobbing. Dazu tragen wir zur Aufkl\u00e4rung im Fernsehen, Printmedien aber auch an Ort und Stelle zum Beispiel in Schulen f\u00fcr Jugendliche, Heranwachsende und deren Lehrer bei.<\/p>\n<p>N\u00e4heres dazu finden Sie auf unseren Internetseiten. (la)<!--:--><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Das Verwaltungsgericht K\u00f6ln (VG K\u00f6ln, Beschluss v. 19.04.2011,Az. 10 L 488\/11) hat in einem Eilbeschluss entschieden, das \u201eInternet-Mobbing\u201c durch einen Sch\u00fcler die Versetzung in eine Parallelklasse rechtfertigen kann. Dem Sch\u00fcler wurde vorgeworfen, bestimmte Mitsch\u00fcler unter anderem auf Facebook und StudiVZ fortlaufend schwerwiegend beleidigt zu haben. 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