{"id":10229,"date":"2012-02-08T12:14:10","date_gmt":"2012-02-08T10:14:10","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/?p=10229"},"modified":"2017-04-07T12:07:32","modified_gmt":"2017-04-07T11:07:32","slug":"peinliche-fotos-bei-facebook-und-ihre-folgen-fernsehbeitrag-der-kanzlei-lhr-im-rtl-nachtjournal","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/peinliche-fotos-bei-facebook-und-ihre-folgen-fernsehbeitrag-der-kanzlei-lhr-im-rtl-nachtjournal\/","title":{"rendered":"Peinliche Fotos bei Facebook und ihre Folgen &#8211; Fernsehbeitrag der Kanzlei LHR im RTL Nachtjournal"},"content":{"rendered":"<p><!--:de--><\/p>\n<p style=\"text-align: justify\"><img decoding=\"async\" class=\"ngg-singlepic ngg-left alignleft\" style=\"margin-right: 15px;margin-bottom: 10px\" title=\"peinliches Gesichtsbuch\" src=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2011\/11\/Facebook-iPad.jpg\" alt=\"\" \/><\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">Die unberechtigte <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/lbr-blog\/datenschutzrecht\/peinliche-fotos-im-internet-%E2%80%93-ist-der-digitale-radiergummi-x-pire-die-losung-zur-loschung\">Verwendung von Fotos im Internet<\/a> ist immer wieder der Ausgangspunkt zahlreicher Mandate unserer Kanzlei.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">Eine unberechtigte Verwendung kann einmal in der Form einer Urheberrechtsverletzung durch eine <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/?s=%C2%A7+19+a+UrhG&amp;x=0&amp;y=0\">\u00f6ffentliche Zug\u00e4nglichmachung<\/a> (&#8220;das Bild ins Internet stellen&#8221;) begr\u00fcndet werden.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">In unz\u00e4hligen F\u00e4llen wird durch die Verwendung eines Fotos im Internet aber auch das Pers\u00f6nlichkeitsrecht einer auf dem Foto abgebildeten Person verletzt. Das <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/?s=%C2%A7+22+KUG&amp;x=0&amp;y=0\">Recht am eigenen Bild<\/a> sch\u00fctzt den Einzelnen davor, dass unbefugt ein Bildnis von seiner Person verbreitet oder \u00f6ffentlich zur Schau gestellt wird (<a href=\"http:\/\/www.gesetze-im-internet.de\/kunsturhg\/__22.html\">\u00a7\u00a7 22f. KUG<\/a>).<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">Dieses Recht ist grunds\u00e4tzlich immer dann verletzt, wenn eine Person bzw. ihr Bildnis (1) erkennbar (2) verbreitet oder \u00f6ffentlich zur Schau gestellt wird (3), ohne dass eine Einwilligung (4) f\u00fcr die konkrete Verwendung gegeben ist. Aufgrund der Umst\u00e4nde des jeweiligen Einzelfalls pr\u00fcft der Anwalt zudem immer noch das Vorliegen weiterer Vorgaben, nach welchen eine Einwilligung ausnahmsweise entbehrlich sein kann, wie beispielsweise die Abbildungsfreiheit nach <a href=\"http:\/\/www.gesetze-im-internet.de\/kunsturhg\/__23.html\">\u00a7 23 Abs. 1 KUG<\/a> oder das Vorliegen von <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/lbr-blog\/bgh-bild-darf-terrorist-unverpixelt-zeigen\">Bildnissen aus dem Bereich der Zeitgeschichte<\/a> gem\u00e4\u00df <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/KunstUrhG\/23.html\" title=\"&sect; 23 KunstUrhG\">\u00a7 23 Abs. 1 Nr. 1 KUG<\/a>.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">Gestern berichtete <a href=\"http:\/\/rtl-now.rtl.de\/rtl-nachtjournal\/rtl-nachtjournal.php?container_id=77134&amp;player=1&amp;season=0\">RTL im Nachtjournal<\/a> \u00fcber genau diese Problematik der unberechtigten Bildnisver\u00f6ffentlichung bei Facebook und in anderen sozialen Netzwerken. Gerade diese Netzwerke verleihen der Problematik eine g\u00e4nzlich neue Dynamik, weil jedermann jederzeit und ohne bemerkenswerten Aufwand jedes Foto und damit auch jedes darauf festgehaltene Bildnis einer Person ins Internet und damit \u00f6ffentlich zur Schau stellen kann.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">Unser Kollege <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/kanzlei\/team\/c-schmitz\">Christian Robertz<\/a> kommt in dem Fernsehbeitrag kurz und und knackig als Rechtsexperte zu Wort. Wer den Beitrag im Fernsehen nicht gesehen hat, kann ihn sich <a href=\"http:\/\/rtl-now.rtl.de\/rtl-nachtjournal\/rtl-nachtjournal.php?container_id=77134&amp;player=1&amp;season=0\">hier<\/a> noch einmal online anschauen (ab Minute 6:52).<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">RTL kommt in seinem Beitrag zu dem Fazit, dass &#8220;auf Facebook &amp; Co jeden Tag millionenfach das Recht gebrochen wird&#8221;. Ohne dieser Aussage grunds\u00e4tzlich widersprechen zu wollen, m\u00f6chten wir dennoch abschlie\u00dfend darauf hinweisen, dass eine Verletzung des Rechts am eigenen Bild immer anhand einer genauen Pr\u00fcfung der Umst\u00e4nde des Einzelfalls durch einen im besten Falle spezialisierten Rechtsanwalt festgestellt werden muss. (ha)<\/p>\n<p>&nbsp;<!--:--><!--:en--><\/p>\n<p style=\"text-align: justify\"><img decoding=\"async\" class=\"ngg-singlepic ngg-left alignleft\" style=\"margin-right: 15px;margin-bottom: 10px\" title=\"Impressum verzweifelt gesucht\" src=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2011\/11\/Facebook-iPad.jpg\" alt=\"\" \/><\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">Die unberechtigte <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/lbr-blog\/datenschutzrecht\/peinliche-fotos-im-internet-%E2%80%93-ist-der-digitale-radiergummi-x-pire-die-losung-zur-loschung\">Verwendung von Fotos im Internet<\/a> ist immer wieder der Ausgangspunkt zahlreicher Mandate unserer Kanzlei.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">Eine unberechtigte Verwendung kann einmal in der Form einer Urheberrechtsverletzung durch eine <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/?s=%C2%A7+19+a+UrhG&amp;x=0&amp;y=0\">\u00f6ffentliche Zug\u00e4nglichmachung<\/a> (&#8220;das Bild ins Internet stellen&#8221;) begr\u00fcndet werden.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">In unz\u00e4hligen F\u00e4llen wird durch die Verwendung eines Fotos im Internet aber auch das Pers\u00f6nlichkeitsrecht einer auf dem Foto abgebildeten Person verletzt. Das <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/?s=%C2%A7+22+KUG&amp;x=0&amp;y=0\">Recht am eigenen Bild<\/a> sch\u00fctzt den Einzelnen davor, dass unbefugt ein Bildnis von seiner Person verbreitet oder \u00f6ffentlich zur Schau gestellt wird (<a href=\"http:\/\/www.gesetze-im-internet.de\/kunsturhg\/__22.html\">\u00a7\u00a7 22f. KUG<\/a>).<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">Dieses Recht ist grunds\u00e4tzlich immer dann verletzt, wenn eine Person bzw. ihr Bildnis (1) erkennbar (2) verbreitet oder \u00f6ffentlich zur Schau gestellt wird (3), ohne dass eine Einwilligung (4) f\u00fcr die konkrete Verwendung gegeben ist. Aufgrund der Umst\u00e4nde des jeweiligen Einzelfalls pr\u00fcft der Anwalt zudem immer noch das Vorliegen weiterer Vorgaben, nach welchen eine Einwilligung ausnahmsweise entbehrlich sein kann, wie beispielsweise die Abbildungsfreiheit nach <a href=\"http:\/\/www.gesetze-im-internet.de\/kunsturhg\/__23.html\">\u00a7 23 Abs. 1 KUG<\/a> oder das Vorliegen von <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/lbr-blog\/bgh-bild-darf-terrorist-unverpixelt-zeigen\">Bildnissen aus dem Bereich der Zeitgeschichte<\/a> gem\u00e4\u00df <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/KunstUrhG\/23.html\" title=\"&sect; 23 KunstUrhG\">\u00a7 23 Abs. 1 Nr. 1 KUG<\/a>.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">Gestern berichtete <a href=\"http:\/\/rtl-now.rtl.de\/rtl-nachtjournal\/rtl-nachtjournal.php?container_id=77134&amp;player=1&amp;season=0\">RTL im Nachtjournal<\/a> \u00fcber genau diese Problematik der unberechtigten Bildnisver\u00f6ffentlichung bei Facebook und in anderen sozialen Netzwerken. Gerade diese Netzwerke verleihen der Problematik eine g\u00e4nzlich neue Dynamik, weil jedermann jederzeit und ohne bemerkenswerten Aufwand jedes Foto und damit auch jedes darauf festgehaltene Bildnis einer Person ins Internet und damit \u00f6ffentlich zur Schau stellen kann.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">Unser Kollege <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/kanzlei\/team\/c-schmitz\">Christian Robertz<\/a> kommt in dem Fernsehbeitrag kurz und und knackig als Rechtsexperte zu Wort. Wer den Beitrag im Fernsehen nicht gesehen hat, kann ihn sich <a href=\"http:\/\/rtl-now.rtl.de\/rtl-nachtjournal\/rtl-nachtjournal.php?container_id=77134&amp;player=1&amp;season=0\">hier<\/a> noch einmal online anschauen (ab Minute 6:52).<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">RTL kommt in seinem Beitrag zu dem Fazit, dass &#8220;auf Facebook &amp; Co jeden Tag millionenfach das Recht gebrochen wird&#8221;. Ohne dieser Aussage grunds\u00e4tzlich widersprechen zu wollen, m\u00f6chten wir dennoch abschlie\u00dfend darauf hinweisen, dass eine Verletzung des Rechts am eigenen Bild immer anhand einer genauen Pr\u00fcfung der Umst\u00e4nde des Einzelfalls durch einen im besten Falle spezialisierten Rechtsanwalt festgestellt werden muss. (ha)<\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">Die unberechtigte <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/lbr-blog\/datenschutzrecht\/peinliche-fotos-im-internet-%E2%80%93-ist-der-digitale-radiergummi-x-pire-die-losung-zur-loschung\">Verwendung von Fotos im Internet<\/a> ist immer wieder der Ausgangspunkt zahlreicher Mandate unserer Kanzlei.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">Eine unberechtigte Verwendung kann einmal durch eine Urheberrechtsverletzung durch eine <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/?s=%C2%A7+19+a+UrhG&amp;x=0&amp;y=0\">\u00f6ffentliche Zug\u00e4nglichmachung<\/a> (&#8220;das Bild ins Internet stellen&#8221;) begr\u00fcndet werden.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">In unz\u00e4hligen F\u00e4llen wird durch die Verwendung eines Fotos im Internet aber auch das Pers\u00f6nlichkeitsrecht einer auf dem Foto abgebildeten Person verletzt. Das <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/?s=%C2%A7+22+KUG&amp;x=0&amp;y=0\">Recht am eigenen Bild<\/a> sch\u00fctzt den Einzelnen davor, dass unbefugt ein Bildnis von seiner Person verbreitet oder \u00f6ffentlich zur Schau gestellt wird (<a href=\"http:\/\/www.gesetze-im-internet.de\/kunsturhg\/__22.html\">\u00a7\u00a7 22f. KUG<\/a>). Diese Recht ist grunds\u00e4tzlich immer dann verletzt, wenn eine Person bzw. ihr Bildnis (1) erkennbar (2) verbreitet oder \u00f6ffentlich zur Schau gestellt wird (3), ohne dass Einwilligung (4) f\u00fcr die konkrete Verwendung gegeben ist. Auf Grundlage der Vorgaben des jeweiligen Einzelfalls pr\u00fcft der Anwalt zudem immer noch das Vorliegen weiterer Vorgaben, nach welchen eine Einwilligung ausnahmsweise entbehrlich sein kann, wie die Abbildungsfreiheit nach <a href=\"http:\/\/www.gesetze-im-internet.de\/kunsturhg\/__23.html\">\u00a7 23 Abs. 1 KUG<\/a> oder das Vorliegen von Bildnissen aus dem Bereich der Zeitgeschichte gem\u00e4\u00df <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/KunstUrhG\/23.html\" title=\"&sect; 23 KunstUrhG\">\u00a7 23 Abs. 1 Nr. 1 KUG<\/a>.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">Gestern berichtete <a href=\"http:\/\/rtl-now.rtl.de\/rtl-nachtjournal\/rtl-nachtjournal.php?container_id=77134&amp;player=1&amp;season=0\">RTL im Nachtjournal<\/a> \u00fcber genau diese Problematik der unebrechtigten Bildnisver\u00f6ffentlichung bei Facebook und anderen sozialen Netzwerken, welche dieser\u00a0 Problematik eine g\u00e4nzlich neue Dynamik verleihen, weil jeder zeit und ohen Aufwand jedes Foto und damit jedes Bildnis einer Person online stellen und damit \u00f6ffentlich zur Schau stellen kann. Unser Kollege <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/kanzlei\/team\/c-schmitz\">Christian Robertz<\/a> kommt kurz und und knackig in dem Fernsehbeitrag als Rechtsexperte zu Wort. Wer den Beitrag im Fernsehen nicht gesehen hat, kann ihn sich <a href=\"http:\/\/rtl-now.rtl.de\/rtl-nachtjournal\/rtl-nachtjournal.php?container_id=77134&amp;player=1&amp;season=0\">hier<\/a> noch einmal online anschauen (ab Minute 6:52).<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">RTL kommt in seinem Beitrag zu dem Fazit, dass &#8220;auf Facebook &amp; Co jeden Tag millionenfach das Recht gebrochen wird&#8221;. Ohne dieser Aussage grunds\u00e4tzlich widersprechen zu wollen, m\u00f6chten wir dennoch abschlie\u00dfend darauf hinweisen, dass eine Verletzung des Rechts am eigenen Bild immer durch eine genaue Pr\u00fcfung der Umst\u00e4nde des Einzelfalls durch einen im besten Falle spezialisierten Rechtsanwalt festgestellt werden muss. (ha)<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">Die unberechtigte <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/lbr-blog\/datenschutzrecht\/peinliche-fotos-im-internet-%E2%80%93-ist-der-digitale-radiergummi-x-pire-die-losung-zur-loschung\">Verwendung von Fotos im Internet<\/a> ist immer wieder der Ausgangspunkt zahlreicher Mandate unserer Kanzlei.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">Eine unberechtigte Verwendung kann einmal durch eine Urheberrechtsverletzung durch eine <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/?s=%C2%A7+19+a+UrhG&amp;x=0&amp;y=0\">\u00f6ffentliche Zug\u00e4nglichmachung<\/a> (&#8220;das Bild ins Internet stellen&#8221;) begr\u00fcndet werden.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">In unz\u00e4hligen F\u00e4llen wird durch die Verwendung eines Fotos im Internet aber auch das Pers\u00f6nlichkeitsrecht einer auf dem Foto abgebildeten Person verletzt. Das <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/?s=%C2%A7+22+KUG&amp;x=0&amp;y=0\">Recht am eigenen Bild<\/a> sch\u00fctzt den Einzelnen davor, dass unbefugt ein Bildnis von seiner Person verbreitet oder \u00f6ffentlich zur Schau gestellt wird (<a href=\"http:\/\/www.gesetze-im-internet.de\/kunsturhg\/__22.html\">\u00a7\u00a7 22f. KUG<\/a>). Diese Recht ist grunds\u00e4tzlich immer dann verletzt, wenn eine Person bzw. ihr Bildnis (1) erkennbar (2) verbreitet oder \u00f6ffentlich zur Schau gestellt wird (3), ohne dass Einwilligung (4) f\u00fcr die konkrete Verwendung gegeben ist. Auf Grundlage der Vorgaben des jeweiligen Einzelfalls pr\u00fcft der Anwalt zudem immer noch das Vorliegen weiterer Vorgaben, nach welchen eine Einwilligung ausnahmsweise entbehrlich sein kann, wie die Abbildungsfreiheit nach <a href=\"http:\/\/www.gesetze-im-internet.de\/kunsturhg\/__23.html\">\u00a7 23 Abs. 1 KUG<\/a> oder das Vorliegen von Bildnissen aus dem Bereich der Zeitgeschichte gem\u00e4\u00df <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/KunstUrhG\/23.html\" title=\"&sect; 23 KunstUrhG\">\u00a7 23 Abs. 1 Nr. 1 KUG<\/a>.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">Gestern berichtete <a href=\"http:\/\/rtl-now.rtl.de\/rtl-nachtjournal\/rtl-nachtjournal.php?container_id=77134&amp;player=1&amp;season=0\">RTL im Nachtjournal<\/a> \u00fcber genau diese Problematik der unebrechtigten Bildnisver\u00f6ffentlichung bei Facebook und anderen sozialen Netzwerken, welche dieser\u00a0 Problematik eine g\u00e4nzlich neue Dynamik verleihen, weil jeder zeit und ohen Aufwand jedes Foto und damit jedes Bildnis einer Person online stellen und damit \u00f6ffentlich zur Schau stellen kann. Unser Kollege <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/kanzlei\/team\/c-schmitz\">Christian Robertz<\/a> kommt kurz und und knackig in dem Fernsehbeitrag als Rechtsexperte zu Wort. Wer den Beitrag im Fernsehen nicht gesehen hat, kann ihn sich <a href=\"http:\/\/rtl-now.rtl.de\/rtl-nachtjournal\/rtl-nachtjournal.php?container_id=77134&amp;player=1&amp;season=0\">hier<\/a> noch einmal online anschauen (ab Minute 6:52).<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">RTL kommt in seinem Beitrag zu dem Fazit, dass &#8220;auf Facebook &amp; Co jeden Tag millionenfach das Recht gebrochen wird&#8221;. Ohne dieser Aussage grunds\u00e4tzlich widersprechen zu wollen, m\u00f6chten wir dennoch abschlie\u00dfend darauf hinweisen, dass eine Verletzung des Rechts am eigenen Bild immer durch eine genaue Prp\u00fcfung der Umst\u00e4nde des Einzelfalls durch einen im besten Falle spezialisierten Rechtsanwalt festgestellt werden muss. (ha)<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">Die unberechtigte <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/lbr-blog\/datenschutzrecht\/peinliche-fotos-im-internet-%E2%80%93-ist-der-digitale-radiergummi-x-pire-die-losung-zur-loschung\">Verwendung von Fotos im Internet<\/a> ist immer wieder der Ausgangspunkt zahlreicher Mandate unserer Kanzlei.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">Eine unberechtigte Verwendung kann einmal durch eine Urheberrechtsverletzung durch eine <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/?s=%C2%A7+19+a+UrhG&amp;x=0&amp;y=0\">\u00f6ffentliche Zug\u00e4nglichmachung<\/a> (&#8220;das Bild ins Internet stellen&#8221;) begr\u00fcndet werden.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">In unz\u00e4hligen F\u00e4llen wird durch die Verwendung eines Fotos im Internet aber auch das Pers\u00f6nlichkeitsrecht einer auf dem Foto abgebildeten Person verletzt. Das <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/?s=%C2%A7+22+KUG&amp;x=0&amp;y=0\">Recht am eigenen Bild<\/a> sch\u00fctzt den Einzelnen davor, dass unbefugt ein Bildnis von seiner Person verbreitet oder \u00f6ffentlich zur Schau gestellt wird (<a href=\"http:\/\/www.gesetze-im-internet.de\/kunsturhg\/__22.html\">\u00a7\u00a7 22f. KUG<\/a>). Diese Recht ist grunds\u00e4tzlich immer dann verletzt, wenn eine Person bzw. ihr Bildnis (1) erkennbar (2) verbreitet oder \u00f6ffentlich zur Schau gestellt wird (3), ohne dass Einwilligung (4) f\u00fcr die konkrete Verwendung gegeben ist. Auf Grundlage der Vorgaben des jeweiligen Einzelfalls pr\u00fcft der Anwalt zudem immer noch das Vorliegen weiterer Vorgaben, nach welchen eine Einwilligung ausnahmsweise entbehrlich sein kann, wie die Abbildungsfreiheit nach <a href=\"http:\/\/www.gesetze-im-internet.de\/kunsturhg\/__23.html\">\u00a7 23 Abs. 1 KUG<\/a> oder das Vorliegen von Bildnissen aus dem Bereich der Zeitgeschichte gem\u00e4\u00df <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/KunstUrhG\/23.html\" title=\"&sect; 23 KunstUrhG\">\u00a7 23 Abs. 1 Nr. 1 KUG<\/a>.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">Gestern berichtete <a href=\"http:\/\/rtl-now.rtl.de\/rtl-nachtjournal\/rtl-nachtjournal.php?container_id=77134&amp;player=1&amp;season=0\">RTL im Nachtjournal<\/a> \u00fcber genau diese Problematik der unebrechtigten Bildnisver\u00f6ffentlichung bei Facebook und anderen sozialen Netzwerken, welche dieser\u00a0 Problematik eine g\u00e4nzlich neue Dynamik verleihen, weil jeder zeit und ohen Aufwand jedes Foto und damit jedes Bildnis einer Person online stellen und damit \u00f6ffentlich zur Schau stellen kann. 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