{"id":10120,"date":"2012-02-03T07:28:27","date_gmt":"2012-02-03T05:28:27","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/?p=10120"},"modified":"2019-08-26T17:27:26","modified_gmt":"2019-08-26T16:27:26","slug":"rabattmodellen-bei-arzneimittel-reimporten-sind-grundsatzlich-zulassig","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/lebensmittelrecht-arzneimittelrecht\/rabattmodellen-bei-arzneimittel-reimporten-sind-grundsatzlich-zulassig\/","title":{"rendered":"Rabattmodelle bei Arzneimittel-Reimporten sind grunds\u00e4tzlich zul\u00e4ssig"},"content":{"rendered":"<p><!--:de--><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><img decoding=\"async\" class=\"ngg-singlepic ngg-left alignleft\" style=\"margin-right: 15px; margin-bottom: 10px;\" title=\"weitgereiste Medikamente\" src=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2011\/08\/apo.jpg\" alt=\"\" \/> Die Richter des I. Zivilsenates des Bundesgerichtshofs (BGH) haben entschieden, dass Rabattmodelle zul\u00e4ssig sein k\u00f6nnen. Diese Entscheidung alleine ist mittlerweile kein rechtliches Novum mehr.<\/p>\n<p>Das Urteil vom 12.01.2012, Az.: <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=I%20ZR%20211\/10\" title=\"BGH, 12.01.2012 - I ZR 211\/10: Europa-Apotheke Budapest\">I ZR 211\/10<\/a> verdient jedoch erw\u00e4hnt zu werden, da die Medikamente, auf die Rabatte gew\u00e4hrt werden durch die Beklagte Apothekerin \u201ereimportiert\u201c werden.<\/p>\n<p>Das angegriffene Vorgehen der Apothekerin, die durch Mitbewerber in Anspruch genommen wurde, stellte sich wie folgt dar:<\/p>\n<p><strong>Paradox: Deutschland-Ungarn-Deutschland: 22% g\u00fcnstiger<\/strong><\/p>\n<p>Die Apothekerin betreibt eine Apotheke und bietet ihren Kunden an, Medikamente bei einer Apotheke in Budapest zu bestellen, und diese dann an die Apotheke der Beklagten liefern zu lassen. Auf der Rechnung wird die ausl\u00e4ndische Apotheke in Budapest genannt; die Arzneimittel k\u00f6nnen allerdings bequem in der deutschen Apotheke der Beklagten abgeholt werden. Den Kunden wurden dabei Rabatte in H\u00f6he von 22% f\u00fcr nichtverschreibungspflichtige Medikamente gew\u00e4hrt. Bei verschreibungspflichtigen Medikamenten erhielten die Kunden einen Rabatt von 10 %.<\/p>\n<p>Wollten Kunden dieses Rabattsystem der beklagten Apothekerin nutzen, bestellte die Apothekerin die Medikamente bei einem deutschen Gro\u00dfh\u00e4ndler, der die Apotheke in Budapest belieferte. Die Apotheke in Budapest lieferte die bestellten Arzneimittel sodann (zur\u00fcck nach Deutschland) an die Apotheke der gesch\u00e4ftsfindigen Apothekerin. Eine pharmazeutische Beratung erfolgte auf Kundenwunsch in der Apotheke der Beklagten.<\/p>\n<p>Die Kl\u00e4gerinnen sahen durch dieses System der Beklagten arzneimittelrechtlichen Preisvorschriften im Hinblick auf die verschreibungspflichtigen Medikamente verletzt. Bei nichtverschreibungspflichtigen Produkten wurden Verst\u00f6\u00dfe gegen weitere arzneimittelrechtliche Bestimmungen &#8211; wie das in <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/AMG\/73.html\" title=\"&sect; 73 AMG: Verbringungsverbot\">\u00a7 73<\/a> Arzneimittelgesetz (AMG) geregelte Verbringungsverbot \u2013 geltend gemacht. Die Beklagte wurde auf Unterlassung dieser Rabattma\u00dfnahmen und auf Zahlung von Schadenersatz in Anspruch genommen.<\/p>\n<p>Durch die Entscheidung des BGH wird der Apothekerin lediglich verboten, die beschriebenen Rabatte auf verschreibungspflichtige Medikamente zu gew\u00e4hren, insbesondere hat der BGH einen Versto\u00df gegen <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/AMG\/73.html\" title=\"&sect; 73 AMG: Verbringungsverbot\">\u00a7 73 AMG<\/a> verneint. Dieser Paragraph regelt die Voraussetzungen, unter denen zulassungspflichtige Medikamente nach Deutschland eingef\u00fchrt werden d\u00fcrfen. Auch aus EU-Mitgliedstaaten ist der Versand nur in sehr engen Grenzen an Endverbraucher m\u00f6glich. Die Apotheke aus Budapest w\u00e4re jedenfalls den Anforderungen des <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/AMG\/73.html\" title=\"&sect; 73 AMG: Verbringungsverbot\">\u00a7 73 AMG<\/a> nicht gerecht geworden. Jedoch gelangten die Richter zu der \u00dcberzeugung, dass hier gerade kein Versand an die Endverbraucher erfolgt.<\/p>\n<p><strong>Grunds\u00e4tzlich zul\u00e4ssig<\/strong><\/p>\n<p>Der \u201eClou\u201c an dem Rabattmodell ist in Bezug auf die Vereinbarkeit mit <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/AMG\/73.html\" title=\"&sect; 73 AMG: Verbringungsverbot\">\u00a7 73 AMG<\/a> n\u00e4mlich, dass die \u201eFreisinger Apothekerin\u201c arzneimittelrechtlich als Empf\u00e4ngerin der Arzneimittel anzusehen ist. Diese gibt dann die Arzneiprodukte an die Endverbraucher ab. <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/AMG\/73.html\" title=\"&sect; 73 AMG: Verbringungsverbot\">\u00a7 73 AMG<\/a> soll n\u00e4mlich gerade sicherstellen, dass bei der Abgabe von Arzneimitteln an Endverbraucher eine inl\u00e4ndische Apotheke mitwirkt, die \u00fcber Risiken und Nebenwirkungen etc. aufkl\u00e4ren kann und gleichzeitig dazu verpflichtet ist, Qualit\u00e4t und Unbedenklichkeit der Produkte zu \u00fcberpr\u00fcfen.<\/p>\n<p>Da der Versand aber von Budapest zur zwischengeschalteten Apotheke erfolgt, reicht dies aus, um nicht gegen den Sinn und Zweck des <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/AMG\/73.html\" title=\"&sect; 73 AMG: Verbringungsverbot\">\u00a7 73 AMG<\/a> zu versto\u00dfen. Gleichzeitig bleibt die Apothekerin damit aber auch an die arzneimittelrechtlichen Preisvorschriften gebunden, die es ihr verbieten, einen Rabatt auf verschreibungspflichtige Medikamente zu gew\u00e4hren. Denn diese binden gerade die inl\u00e4ndischen Apothekerinnen und Apotheker. (cr)<!--:--><!--:en--><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><img decoding=\"async\" class=\"ngg-singlepic ngg-left alignleft\" style=\"margin-right: 15px;\" title=\"Wer den Kreuzer nicht ehrt, ist des Talers nicht wert\" src=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2011\/08\/apo.jpg\" alt=\"\" \/>Die Richter des I. Zivilsenates des Bundesgerichtshofs (BGH) haben entschieden, dass Rabattmodelle zul\u00e4ssig sein k\u00f6nnen. Diese Entscheidung alleine ist mittlerweile kein rechtliches Novum mehr.<\/p>\n<p>Das Urteil vom 12.01.2012, Az.: <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=I%20ZR%20211\/10\" title=\"BGH, 12.01.2012 - I ZR 211\/10: Europa-Apotheke Budapest\">I ZR 211\/10<\/a> verdient jedoch erw\u00e4hnt zu werden, da die Medikamente, auf die Rabatte gew\u00e4hrt werden durch die Beklagte Apothekerin \u201ereimportiert\u201c werden.<\/p>\n<p>Das angegriffene Vorgehen der Apothekerin, die durch Mitbewerber in Anspruch genommen wurde, stellte sich wie folgt dar:<\/p>\n<p><strong>Findiges Rabattmodell \u00fcber Ungarn<\/strong><\/p>\n<p>Die Apothekerin betreibt eine Apotheke und bietet ihren Kunden an, Medikamente bei einer Apotheke in Budapest zu bestellen, und diese dann an die Apotheke der Beklagten liefern zu lassen. Auf der Rechnung wird die ausl\u00e4ndische Apotheke in Budapest genannt; die Arzneimittel k\u00f6nnen allerdings bequem in der deutschen Apotheke der Beklagten abgeholt werden. Den Kunden wurden dabei Rabatte in H\u00f6he von 22% f\u00fcr nichtverschreibungspflichtige Medikamente gew\u00e4hrt. Bei verschreibungspflichtigen Medikamenten erhielten die Kunden einen Rabatt von 10 %.<\/p>\n<p>Wollten Kunden dieses Rabattsystem der beklagten Apothekerin nutzen, bestellte die Apothekerin die Medikamente bei einem deutschen Gro\u00dfh\u00e4ndler, der die Apotheke in Budapest belieferte. Die Apotheke in Budapest lieferte die bestellten Arzneimittel sodann (zur\u00fcck nach Deutschland) an die Apotheke der gesch\u00e4ftsfindigen Apothekerin. Eine pharmazeutische Beratung erfolgte auf Kundenwunsch in der Apotheke der Beklagten.<\/p>\n<p>Die Kl\u00e4gerinnen sahen durch dieses System der Beklagten arzneimittelrechtlichen Preisvorschriften im Hinblick auf die verschreibungspflichtigen Medikamente verletzt. Bei nichtverschreibungspflichtigen Produkten wurden Verst\u00f6\u00dfe gegen weitere arzneimittelrechtliche Bestimmungen &#8211; wie das in <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/AMG\/73.html\" title=\"&sect; 73 AMG: Verbringungsverbot\">\u00a7 73<\/a> Arzneimittelgesetz (AMG) geregelte Verbringungsverbot \u2013 geltend gemacht. Die Beklagte wurde auf Unterlassung dieser Rabattma\u00dfnahmen und auf Zahlung von Schadenersatz in Anspruch genommen.<\/p>\n<p>Durch die Entscheidung des BGH wird der Apothekerin lediglich verboten, die beschriebenen Rabatte auf verschreibungspflichtige Medikamente zu gew\u00e4hren, insbesondere hat der BGH einen Versto\u00df gegen <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/AMG\/73.html\" title=\"&sect; 73 AMG: Verbringungsverbot\">\u00a7 73 AMG<\/a> verneint. Dieser Paragraph regelt die Voraussetzungen, unter denen zulassungspflichtige Medikamente nach Deutschland eingef\u00fchrt werden d\u00fcrfen. Auch aus EU-Mitgliedstaaten ist der Versand nur in sehr engen Grenzen an Endverbraucher m\u00f6glich. Die Apotheke aus Budapest w\u00e4re jedenfalls den Anforderungen des <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/AMG\/73.html\" title=\"&sect; 73 AMG: Verbringungsverbot\">\u00a7 73 AMG<\/a> nicht gerecht geworden. Jedoch gelangten die Richter zu der \u00dcberzeugung, dass hier gerade kein Versand an die Endverbraucher erfolgt.<\/p>\n<p><strong>Grunds\u00e4tzlich zul\u00e4ssig<\/strong><\/p>\n<p>Der \u201eClou\u201c an dem Rabattmodell ist in Bezug auf die Vereinbarkeit mit <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/AMG\/73.html\" title=\"&sect; 73 AMG: Verbringungsverbot\">\u00a7 73 AMG<\/a> n\u00e4mlich, dass die \u201eFreisinger Apothekerin\u201c arzneimittelrechtlich als Empf\u00e4ngerin der Arzneimittel anzusehen ist. Diese gibt dann die Arzneiprodukte an die Endverbraucher ab. <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/AMG\/73.html\" title=\"&sect; 73 AMG: Verbringungsverbot\">\u00a7 73 AMG<\/a> soll n\u00e4mlich gerade sicherstellen, dass bei der Abgabe von Arzneimitteln an Endverbraucher eine inl\u00e4ndische Apotheke mitwirkt, die \u00fcber Risiken und Nebenwirkungen etc. aufkl\u00e4ren kann und gleichzeitig dazu verpflichtet ist, Qualit\u00e4t und Unbedenklichkeit der Produkte zu \u00fcberpr\u00fcfen.<\/p>\n<p>Da der Versand aber von Budapest zur zwischengeschalteten Apotheke erfolgt, reicht dies aus, um nicht gegen den Sinn und Zweck des <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/AMG\/73.html\" title=\"&sect; 73 AMG: Verbringungsverbot\">\u00a7 73 AMG<\/a> zu versto\u00dfen. Gleichzeitig bleibt die Apothekerin damit aber auch an die arzneimittelrechtlichen Preisvorschriften gebunden, die es ihr verbieten, einen Rabatt auf verschreibungspflichtige Medikamente zu gew\u00e4hren. 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