{"id":1011,"date":"2010-01-18T10:16:48","date_gmt":"2010-01-18T08:16:48","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/lbr-blog\/?p=1011"},"modified":"2017-06-22T05:50:30","modified_gmt":"2017-06-22T04:50:30","slug":"markenverletzung-durch-zeichen-cccp-und-ddr","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/markenrecht\/markenverletzung-durch-zeichen-cccp-und-ddr\/","title":{"rendered":"Markenverletzung durch Zeichen CCCP und DDR auf Kleidungssst\u00fccken?"},"content":{"rendered":"<p><!--:de--><\/p>\n<p align=\"justify\"><img decoding=\"async\" class=\"size-full wp-image-31554 alignleft\" src=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2010\/01\/cccp.jpg\" alt=\"\" width=\"324\" height=\"324\" srcset=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2010\/01\/cccp.jpg 324w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2010\/01\/cccp-44x44.jpg 44w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2010\/01\/cccp-90x90.jpg 90w\" sizes=\"(max-width: 324px) 100vw, 324px\" \/>Einer <a href=\"http:\/\/juris.bundesgerichtshof.de\/cgi-bin\/rechtsprechung\/document.py?Gericht=bgh&amp;Art=pm&amp;Datum=2010&amp;Sort=3&amp;nr=50552&amp;pos=0&amp;anz=10\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Pressemitteilung<\/a> des BGH ist zu entnehmen, dass dieser am 14.01.2010 in zwei F\u00e4llen entschieden hat, dass Dritte auf Bekleidungsst\u00fccken Symbole ehemaliger Ostblockstaaten anbringen d\u00fcrfen, obwohl diese Symbole mittlerweile als Marken f\u00fcr Bekleidungsst\u00fccke gesch\u00fctzt sind.<\/p>\n<p align=\"justify\">Es handelte sich dabei um die Verfahren Urteil vom 14.\u00a0Januar 2010 \u00a0<a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=I%20ZR%2082\/08\" title=\"BGH, 14.01.2010 - I ZR 82\/08: Keine Markenverletzung durch Zeichen &quot;CCCP&quot; und &quot;DDR&quot; auf Kleidun...\">I\u00a0ZR\u00a082\/08<\/a> \u2013 CCCP mit den Vorinstanzen OLG Hamburg &#8211; Urteil vom 10.\u00a0April 2008 \u00a03\u00a0U\u00a0280\/08und LG Hamburg &#8211; Urteil vom 17.\u00a0November 2006 \u00a0<a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=406%20O%20133\/06\" title=\"LG Hamburg, 17.11.2006 - 406 O 133\/06: Die Kl&auml;gerin nimmt den Beklagten aus der dem Nebeninterv...\">406\u00a0O\u00a0133\/06<\/a> sowie um das Urteil vom 14.\u00a0Januar 2010 \u00a0<a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=I%20ZR%2092\/08\" title=\"I ZR 92\/08 (2 zugeordnete Entscheidungen)\">I\u00a0ZR\u00a092\/08<\/a> \u2013 DDR und dessen Vorinstanzen OLG Hamburg M\u00fcnchen -Urteil vom 24.\u00a0April 2008 \u00a0<a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=29%20U%204160\/07\" title=\"OLG M&uuml;nchen, 24.04.2008 - 29 U 4160\/07: Bestehen einer Erstbegehungsgefahr f&uuml;r eine drohende Ma...\">29\u00a0U\u00a04160\/07<\/a> und LG M\u00fcnchen\u00a0I &#8211; Urteil vom 31.\u00a0Juli 2007 \u00a0<a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=9%20HK%20O%203546\/07\" title=\"LG M&uuml;nchen I, 31.07.2007 - 9 HKO 3546\/07\">9\u00a0HK\u00a0O\u00a03546\/07<\/a>.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Eine schriftliche Urteilsbegr\u00fcndung liegt zwar noch nicht vor, dennoch meinen wir, dass die BGH-Entscheidungen in verschiedenen Ver\u00f6ffentlichungen v\u00f6llig falsch interpretiert werden. So weist beispielsweise der Lawblog auf die Meldung mit der \u00dcberschrift &#8220;<a href=\"http:\/\/www.lawblog.de\/index.php\/archives\/2010\/01\/15\/hammer-und-sichel-geniesen-keinen-markenschutz\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Kein Markenschutz f\u00fcr Staatssymbole<\/a>&#8221; hin. Der Tagesspiegel titelt mit &#8220;<a href=\"http:\/\/www.tagesspiegel.de\/berlin\/Stadtleben-DDR-Markenrecht-BGH;art125,3003329\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">DDR-Schriftzug ist keine Marke&#8221;<\/a>.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Jedenfalls vor dem Hintergrund der jeweiligen \u00dcberschriften geben die Mitteilungen die Entscheidung falsch wieder. Denn, dass die streitgegenst\u00e4ndlichen Zeichen &#8220;DDR&#8221; und &#8220;CCCP&#8221; keinen markenrechtlichen Schutz gen\u00f6ssen, hat der BGH gerade nicht behauptet. Im Gegenteil. Der BGH unterstellt vielmehr einen wirksamen Markenschutz f\u00fcr diese Zeichen und verneint im konkreten Fall indes eine Verletzung des Markenrechts.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">In der Pressemitteilung heisst es dementsprechend auch w\u00f6rtlich:<\/p>\n<blockquote style=\"text-align: justify;\"><p><em>&#8220;Im markenrechtlichen Verletzungsverfahren geht es nicht mehr um den Bestand der Marken. Die Anspr\u00fcche der Kl\u00e4ger aus ihren Marken hat der Bundesgerichtshof verneint, weil die Anbringung der Symbole der ehemaligen Ostblockstaaten auf Bekleidungsst\u00fccken die Markenrechte der Kl\u00e4ger nicht verletzen. Die markenrechtlichen Anspr\u00fcche setzen voraus, dass der Verkehr auf Bekleidungsst\u00fccken angebrachte Aufdrucke als Hinweis auf die Herkunft der Produkte von einem bestimmten Unternehmen und nicht nur als dekoratives Element auffasst, das nach Art des Motivs variieren kann. Der Bundesgerichtshof hat angenommen, dass die Verbraucher die auf der Vorderseite von TShirts angebrachten Symbole ehemaliger Ostblockstaaten ausschlie\u00dflich als dekoratives Element auffassen und in ihnen kein Produktkennzeichen sehen.&#8221;<\/em><\/p><\/blockquote>\n<p style=\"text-align: justify;\">Was wie Haarspalterei aussehen mag, ist in der markenrechtlichen Praxis oft sehr wichtig und hoch interessant.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die Tatsache, dass ein bestimmtes Zeichen f\u00fcr eine bestimmte Klasse als Marke eingetragen wurde\u00a0 bedeutet nicht, dass das konkrete Zeichen von niemandem und in keiner Weise mehr\u00a0 genutzt werden d\u00fcrfte.\u00a0 Dies gilt erstens nur im Rahmen des Schutzumfangs der Marke. Ungeschriebenes Tatbesandsmerkmal einer Markenrechtsverletzung ist dar\u00fcber hinaus die markenm\u00e4\u00dfige Benutzung des Zeichens. Ein markenm\u00e4\u00dfiger Gebrauch setzt voraus, dass das\u00a0 benutzte Zeichen aus Sicht der angesprochenen Verkehrskreise im Rahmen des Produktabsatzes auch dazu dient, Waren des einen Herstellers von denen anderer zu unterscheiden. An der markenm\u00e4\u00dfigen Verwendung fehlt es, wenn der Verkehr in dem\u00a0 Begriff\u00a0 keinen Hinweis auf die Herkunft der anschlie\u00dfend angebotenen Ware sieht. Wenn in einem Presseartikel \u00fcber eine bestimmte Marke berichtet wird, ist die Verwendung des Zeichnens nat\u00fcrlich zul\u00e4ssig. Aber auch Bezeichnungen auf Produkten m\u00fcssen nicht immer herkunftsm\u00e4\u00dfig benutzt werden.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Das OLG Hamburg hatte in einem Fall aus dem Jahr 2008 (OLG Hamburg, Beschluss v. 07.04.2008, Az <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=3%20W%2030\/08\" title=\"OLG Hamburg, 07.04.2008 - 3 W 30\/08: Unterlassungsanspruch wegen Markenrechtsverletzung: Produk...\">3 W 30\/08<\/a>) dar\u00fcber zu befinden, ob sich ein Unterlassungsanspruch aus der eingetragenen Wortmarke &#8220;Mit Liebe gemacht&#8221; gegen\u00fcber dem Aufdruck dieses Slogans auf einem Body f\u00fcr Babys ergebe und lehnte einen solchen Anspruch ab.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Das OLG f\u00fchrt hierzu aus:<\/p>\n<blockquote style=\"text-align: justify;\"><p><em>&#8220;Der hier zu beurteilende Aufdruck auf einem Body f\u00fcr Babys \u201eMit Liebe gemacht\u201d gibt dem normal informierten, durchschnittlich verst\u00e4ndigen und situationsad\u00e4quat aufmerksamen Verbraucher keinen Anlass zu der Annahme, es solle ihm mittels des Aufdrucks etwas \u00fcber die betriebliche Herkunft des Produkts gesagt werden. Denn der aufgedruckte Spruch stellt eine Beziehung zu dem Tr\u00e4ger der Textilie her, die wegen der Doppeldeutigkeit des Slogans jedermann sofort auff\u00e4llt: denn Babies werden im Regelfall sowohl in der gegenst\u00e4ndlichen Bedeutung als auch im \u00fcbertragenen Sinne des Wortes mit Liebe gemacht. Darin ersch\u00f6pft sich die Bedeutung des Spruches f\u00fcr den Konsumenten auch schon, denn er erkennt, dass der Body nur durch den Aufdruck zu einem eigenartigen Produkt wird, das sich dem Wettbewerb damit nicht im Hinblick auf die stoffliche Qualit\u00e4t und die G\u00fcte der Verarbeitung zu profilieren sucht, sondern denjenigen, der sein Baby damit einkleidet oder den Schenker des Produkts als witzigen Zeitgenossen ausweisen soll. Der Spruch kennzeichnet also nicht die Herkunft, sondern vielmehr die Eigenart des Produkts als solches. Es ist aber nicht Gegenstand der markengesetzlichen Regelungen, Produktschutz zu gew\u00e4hren.&#8221;<\/em><\/p><\/blockquote>\n<p style=\"text-align: justify;\">Demgegen\u00fcber bejahte das OLG Hamburg im Jahr 2002 (OLG Hamburg, Urteil v. 30.01.2002, <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=5%20U%20160\/01\" title=\"OLG Schleswig, 20.02.2003 - 5 U 160\/01: Gest&ouml;rte Abwicklung einer Verpflichtung zur Sacheinlage...\">5 U 160\/01<\/a>) einen Unterlassungsanspruch in einem \u00e4hnlichen Fall. Dort hatte ein Markenrechtsinhaber geklagt, der die Wortmarke &#8220;Zicke&#8221; unter anderem f\u00fcr Bekleidung f\u00fcr sich eingetragen hatte. Der Beklagte hatte T-Shirts mit dem Wort &#8220;Zicke&#8221; bedrucken lassen, wie man es von so genannten &#8220;Fun-Shirts&#8221; kennt, die sich vor einiger Zeit gro\u00dfer Beliebtheit erfreuten. Das Argument, dass das Wort &#8220;Zicke&#8221; nur die Tr\u00e4gerin des T-Shirts scherzhaft beschreiben solle, liess der Senat nicht gelten.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Das OLG f\u00fchrte in diesem Fall unter anderem das Folgende aus:<\/p>\n<blockquote style=\"text-align: justify;\"><p><em>&#8220;Die Feststellungen zur Verkehrsauffassung, die der Senat selbst treffen kann, da seine Mitglieder als K\u00e4ufer von Textilien zu den angesprochenen Verkehrskreisen geh\u00f6ren, haben in einem ersten Schritt nat\u00fcrlich auf das abzustellen, was dem Publikum im Bekleidungssektor \u00fcber die Art der Pr\u00e4sentation von Marken gel\u00e4ufig ist.<\/em><em> Hier wissen die Leute seit geraumer Zeit, dass ihnen Marken als gro\u00dffl\u00e4chiger Aufdruck auf der Brust- und\/oder R\u00fcckseite insbesondere von T- und Sweatshirts und\/oder Pullovern begegnen. Die Antragstellerin hat dazu unwidersprochen beispielhaft die Sportartikelmarken ADIDAS, PUMA, NIKE und HUMMEL sowie aus dem Modebereich die Marken GORGIO ARMANI, VERSACE und BOSS benannt. Der Verbraucher wei\u00df also, dass ihm Zeichen an prominenter Stelle alleinstehend und in einer Pr\u00e4sentation, der jedes Element \u201eder relativen Unauff\u00e4lligkeit fehlt\u201c (BGH <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=GRUR%201981,%20592\" title=\"BGH, 03.04.1981 - I ZR 72\/79: Warenzeichen - Verwendung - Championne du Monde - Fahrradsname\">GRUR 1981, 592<\/a>, 594 \u201eChampione du Monde\u201c) dargeboten werden, so dass sich ihm schon von daher der Schluss aufdr\u00e4ngt, dass das Wort \u201e<span class=\"highlight\">ZICKE<\/span>\u201c vom Vertreiber eben nach Art einer Marke, also herkunftshinweisend verwendet werde.&#8221;<\/em><\/p><\/blockquote>\n<p style=\"text-align: justify;\">Es zeigt sich also, dass die Entscheidung, ob die Verwendung eines gesch\u00fctzten Zeichens auch eine Markenrechtsverletzung darstellt, von der konkreten Verwendungsweise im Einzelfall abh\u00e4ngt.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Ob ein Zeichen f\u00fcr eine bestimmte Klasse als schutzf\u00e4hig angesehen und als Marke eingetragen wird, sagt noch nichts dar\u00fcber aus, ob daraus auch immer erfolgreich gegen Verwendungen des Zeichens vorgegangen werden kann. Denn ob &#8220;DDR&#8221; als Abk\u00fcrzung f\u00fcr die &#8220;Deutsche Demokratische Republik&#8221; und &#8220;CCCP&#8221; als Bezeichnung f\u00fcr die Sowjetunion erkannt wird, kann nicht abstrakt, sondern eben nur im jeweiligen Einzelfall entschieden werden. Dementsprechend hat der BGH auch die Marke als solche nicht in Frage gestellt. Denn weder &#8220;DDR&#8221; noch &#8220;CCCP&#8221; ist f\u00fcr Bekleidung in irgendeiner Weise beschreibend. Er hat vielmehr auf der Verletzungsebene eine tatbestandsm\u00e4\u00dfige Handlung verneint.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Der Schutzumfang von Marken kann &#8211; insbesondere bei Wort\/Bildmarken &#8211; so gering sein, dass eine Verletzung der Marke zwar theoretisch m\u00f6glich, in der Praxis jedoch fast undenkbar ist. Zu einer dieser Marken d\u00fcrfte die oben erw\u00e4hnte Marke &#8220;Mit Liebe gemacht&#8221; z\u00e4hlen. Denn es ist anzunehmen, dass Gerichte bei der Verwendung des Slogans &#8220;mit Liebe gemacht&#8221; auf Produkten nicht nur in Bezug auf Babybekleidung eine beschreibende und keine herkunftshinweisende Benutzung sehen. Das Produkt ist eben &#8220;mit Liebe gemacht&#8221;, unabh\u00e4ngig davon, durch wen oder wo es hergestellt wurde.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Dass manche Marke somit nahezu wertlos ist, bedeutet freilich nicht, dass sich damit nicht beim ein oder anderen unliebsamen Konkurrenten Eindruck schinden lie\u00dfe. Eine solche Eintragung kann zu Abschreckungszwecken durchaus ratsam sein. Erreicht man sogar, dass der Konkurrent\u00a0 nach einer Abmahnung eine Unterlassungserkl\u00e4rung abgibt, hat man sein Ziel erreicht. Diese gilt n\u00e4mlich zwischen den Parteien unabh\u00e4ngig von einem gesetzlichen Anspruch.<\/p>\n<p><!--:--><!--:en--><\/p>\n<p><!--:--><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Einer Pressemitteilung des BGH ist zu entnehmen, dass dieser am 14.01.2010 in zwei F\u00e4llen entschieden hat, dass Dritte auf Bekleidungsst\u00fccken Symbole ehemaliger Ostblockstaaten anbringen d\u00fcrfen, obwohl diese Symbole mittlerweile als Marken f\u00fcr Bekleidungsst\u00fccke gesch\u00fctzt sind. Es handelte sich dabei um die Verfahren Urteil vom 14.\u00a0Januar 2010 \u00a0I\u00a0ZR\u00a082\/08 \u2013 CCCP mit den Vorinstanzen OLG Hamburg &#8211; [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":31554,"comment_status":"open","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"content-type":"","footnotes":""},"categories":[10],"tags":[301,2372,14556],"class_list":["post-1011","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-markenrecht","tag-markenrecht","tag-markenrechtsverletzung","tag-cccp"],"amp_enabled":true,"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1011","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=1011"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1011\/revisions"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/media\/31554"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=1011"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=1011"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=1011"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}