{"id":50045,"date":"2019-11-25T15:24:55","date_gmt":"2019-11-25T14:24:55","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/?page_id=50045"},"modified":"2022-07-04T17:06:37","modified_gmt":"2022-07-04T15:06:37","slug":"gestaltungsklage","status":"publish","type":"glossary","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/glossar\/verhandlungstrategie-prozesstaktik\/gestaltungsklage\/","title":{"rendered":"Gestaltungsklage"},"content":{"rendered":"

Was ist eine Gestaltungsklage?<\/h2>\n

Bei der Gestaltungsklage handelt es sich um eine deutsche Klageart. Die Gestaltungsklage ist darauf gerichtet ein Rechtsverh\u00e4ltnis zu \u00e4ndern. Diese \u00c4nderung tritt bei einer erfolgreichen Klage mit dem Urteil ein, ohne dass es einer weiteren Handlung des Kl\u00e4gers bedarf. Eine Gestaltungsklage kann erhoben werden, wenn man die Aufl\u00f6sung einer GmbH erreichen m\u00f6chte. Eine weitere denkbare M\u00f6glichkeit w\u00e4re, die Gestaltungsklage zu nutzen, um die Herabsetzung einer Vertragsstrafe zu erreichen. Solch eine Vertragsstrafe kann bspw. auf einer strafbewehrten Unterlassungserkl\u00e4rung fu\u00dfen.<\/p>\n

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Unsere Leistungen zum Thema Gestaltungsklage<\/h2>\n