{"id":49702,"date":"2019-11-14T13:50:24","date_gmt":"2019-11-14T12:50:24","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/?page_id=49702"},"modified":"2022-07-04T17:06:24","modified_gmt":"2022-07-04T15:06:24","slug":"dringlichkeitsfrist","status":"publish","type":"glossary","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/glossar\/verhandlungstrategie-prozesstaktik\/dringlichkeitsfrist\/","title":{"rendered":"Dringlichkeitsfrist"},"content":{"rendered":"

Was ist die Dringlichkeitsfrist?<\/h2>\n

Bei der Dringlichkeitsfrist handelt es sich um einen Begriff des Prozessrechts<\/a>, welcher im Rahmen der einstweiligen Verf\u00fcgung<\/a> von Bedeutung ist. Die Dringlichkeitsfrist beschreibt den Zeitraum von der Kenntnisnahme der Verletzungshandlung (bspw. an einem gewerblichen Schutzrecht<\/a>, wie einer Marke<\/a>) bis zum Eingang des Verf\u00fcgungsantrags bei Gericht.<\/p>\n

Diese Dringlichkeit bzw. Eilbed\u00fcrftigkeit ist Voraussetzung, um einstweiligen Rechtsschutz<\/a> zu erlangen. Es gibt allerdings keine gesetzlich niedergeschriebene Frist, sodass solche Fristen von den jeweiligen Gerichten festgelegt werden. Eine solche Frist kann sich auf einen Monat belaufen, wobei andere Gerichte die Dringlichkeitsfrist auch bei 2 Monaten als gewahrt angesehen haben.<\/p>\n

\n

Unsere Leistungen zum Thema Dringlichkeitsfrist<\/h2>\n