{"id":49186,"date":"2019-10-29T14:21:54","date_gmt":"2019-10-29T13:21:54","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/?page_id=49186"},"modified":"2022-07-04T17:04:36","modified_gmt":"2022-07-04T15:04:36","slug":"bildmarke","status":"publish","type":"glossary","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/glossar\/markenrecht\/bildmarke\/","title":{"rendered":"Bildmarke"},"content":{"rendered":"

Was ist eine Bildmarke?<\/h2>\n

Unter einer Bildmarke versteht das deutsche Markengesetz Abbildungen, die geeignet sind, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden. Solche Bildmarken k\u00f6nnen beim DPMA<\/a> eingetragen werden und genie\u00dfen sodann Schutz. Bildmarken m\u00fcssen Unterscheidungskraft besitzen, um in das Markenregister<\/a> aufgenommen zu werden. Weiterhin d\u00fcrfen keine absoluten Schutzhindernisse<\/a>\u00a0einer Eintragung im Wege stehen.<\/p>\n

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Unsere Leistungen zum Thema Bildmarke<\/h2>\n