{"id":49085,"date":"2019-10-24T16:38:51","date_gmt":"2019-10-24T15:38:51","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/?page_id=49085"},"modified":"2022-07-04T17:06:50","modified_gmt":"2022-07-04T15:06:50","slug":"prozessfuehrungsbefugnis","status":"publish","type":"glossary","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/glossar\/verhandlungstrategie-prozesstaktik\/prozessfuehrungsbefugnis\/","title":{"rendered":"Prozessf\u00fchrungsbefugnis"},"content":{"rendered":"

Was ist die Prozessf\u00fchrungsbefugnis?<\/h2>\n

Die Prozessf\u00fchrungsbefugnis ist eine Voraussetzung f\u00fcr die Zul\u00e4ssigkeit einer Klage<\/a>. Sie beschreibt die Befugnis, ein Recht im eigenen Namen geltend zu machen. Befugt ist in der Regel derjenige der die Sachbefugnis innehat. Das Erfordernis der Prozessf\u00fchrungsbefugnis soll sog. Popularklagen, bei welchen jemand ein Recht geltend machen m\u00f6chte, welches ihm gar nicht zusteht, verhindern. So soll eine \u00dcberforderung der Gerichte vermieden werden.<\/p>\n

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Unsere Leistungen zum Thema Prozessf\u00fchrungsbefugnis<\/h2>\n