{"id":48590,"date":"2019-10-04T13:44:53","date_gmt":"2019-10-04T12:44:53","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/?page_id=48590"},"modified":"2022-07-04T17:04:23","modified_gmt":"2022-07-04T15:04:23","slug":"telemedien","status":"publish","type":"glossary","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/glossar\/telemedien\/","title":{"rendered":"Telemedien"},"content":{"rendered":"

Was sind Telemedien?<\/h2>\n

Laut der gesetzlichen Definition im Telemediengesetz sind Telemedien alle elektronischen Informations- und Kommunikationsdienste, die nicht Rundfunk sind. Weiterhin sind Dienste, die ganz in der \u00dcbertragung von Signalen \u00fcber Telekommunikationsnetze bestehen, und telekommunikationsgest\u00fctzte Dienste nicht unter dem Begriff zu fassen.<\/p>\n

Vereinfacht ausgedr\u00fcckt sind Telemedien alle m\u00f6glichen im Internet angebotenen Dienstleistungen. Telemedien sind zun\u00e4chst einmal zulassungs- und anmeldefrei. Allerdings unterliegen gesch\u00e4ftsm\u00e4\u00dfige Telemedien allgemeinen Informationspflichten, wie bspw. dem Impressum. Eine Verletzung der Impressumspflicht kann eine Abmahnung nach sich ziehen. Telemedien m\u00fcssen des Weiteren den Datenschutz<\/a> beachten.<\/p>\n

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Unsere Leistungen zum Thema Telemedien<\/h2>\n