{"id":48440,"date":"2019-10-01T12:49:20","date_gmt":"2019-10-01T11:49:20","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/?page_id=48440"},"modified":"2022-07-04T17:03:49","modified_gmt":"2022-07-04T15:03:49","slug":"auskunftsanspruch","status":"publish","type":"glossary","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/glossar\/auskunftsanspruch\/","title":{"rendered":"Auskunftsanspruch"},"content":{"rendered":"

Was ist der Auskunftsanspruch?<\/h2>\n

Ein Auskunftsanspruch ist darauf gerichtet eine andere Person dazu zu verpflichten gewisse Informationen preis zu geben. Ein solcher Auskunftsanspruch kann sich aus vertraglichen Nebenpflichten<\/a>, aus Vertrag, aus einer Generalklausel oder aus spezialgesetzlichen Auskunftsanspr\u00fcchen ergeben.<\/p>\n

Ein Auskunftsanspruch kann in folgenden Konstellationen denkbar sein: So wenn ein Journalist bestimmte Ausk\u00fcnfte von einer Beh\u00f6rde begehrt. Diesen Anspruch kann er dann aus dem jeweils einschl\u00e4gigen Pressegesetz ableiten. Eine andere denkbare Konstellation ist die Vorbereitung von Anspr\u00fcchen, welche auf die Zahlung von Geld gerichtet sind. Um eine Klage<\/a> einzureichen ist der Streitwert<\/a> zu beziffern. Ist dies nicht m\u00f6glich, so ist die Geltendmachung eines Auskunftsanspruchs sinnvoll.<\/p>\n

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Unsere Leistungen zum Thema Auskunftsanspruch<\/h2>\n