{"id":48429,"date":"2019-10-01T11:52:35","date_gmt":"2019-10-01T10:52:35","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/?page_id=48429"},"modified":"2022-07-04T17:05:40","modified_gmt":"2022-07-04T15:05:40","slug":"auftragsrecht","status":"publish","type":"glossary","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/glossar\/urheber-und-designrecht\/auftragsrecht\/","title":{"rendered":"Auftragsrecht"},"content":{"rendered":"

Was ist das Auftragsrecht?<\/h2>\n

Unter dem Auftragsrecht verstehen Juristen eine sog. unentgeltliche Gesch\u00e4ftsbesorgung. Der Auftragnehmer verpflichtet sich also gegen\u00fcber dem Auftraggeber f\u00fcr diesen ein Gesch\u00e4ft zu besorgen, ohne dabei entlohnt zu werden. Allerdings ist der Auftraggeber dazu verpflichtet dem Auftragnehmer etwaige mit der Gesch\u00e4ftsbesorgung verbundenen Aufwendungen zu ersetzen<\/a>.<\/p>\n

Mehrere Rechtsmaterien verweisen auf das Auftragsrecht. Spricht man umgangssprachlich von einem Auftrag so ist zumeist ein Dienst<\/a>-, ein Werk- oder ein\u00a0Gesch\u00e4ftsbesorgungsvertrag<\/a>\u00a0gemeint.<\/p>\n

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Unsere Leistungen zum Thema Auftragsrecht<\/h2>\n