{"id":48412,"date":"2019-10-01T09:50:00","date_gmt":"2019-10-01T08:50:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/?page_id=48412"},"modified":"2022-07-04T17:06:01","modified_gmt":"2022-07-04T15:06:01","slug":"anerkenntnis","status":"publish","type":"glossary","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/glossar\/verhandlungstrategie-prozesstaktik\/anerkenntnis\/","title":{"rendered":"Anerkenntnis"},"content":{"rendered":"

Was ist ein Anerkenntnis?<\/h2>\n

Bei einem Anerkenntnis handelt es sich um eine Prozesshandlung<\/a>\u00a0des Beklagten. Der Beklagte erkennt den vom Kl\u00e4ger behaupteten Anspruch an, er gibt ihm Recht. Somit ergeht ein Anerkenntnisurteil. Das Verfahren endet. Nach der ZPO hat der Kl\u00e4ger die Prozesskosten zu tragen, insofern der Beklagte nicht zur Erhebung der Klage<\/a> Anlass gegeben hat.<\/p>\n

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Unsere Leistungen zum Thema Anerkenntnis<\/h2>\n