{"id":48237,"date":"2019-09-25T13:18:39","date_gmt":"2019-09-25T12:18:39","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/?page_id=48237"},"modified":"2022-07-04T17:04:31","modified_gmt":"2022-07-04T15:04:31","slug":"absolute-schutzhindernisse","status":"publish","type":"glossary","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/glossar\/markenrecht\/absolute-schutzhindernisse\/","title":{"rendered":"Absolute Schutzhindernisse"},"content":{"rendered":"

Was sind absolute Schutzhindernisse?<\/h2>\n

Unter den Begriff absolute Schutzhindernisse fallen alle Rechtsnormen, die die Eintragung einer Marke<\/a> in das Markenregister<\/a> verhindern. Absolute Schutzhindernisse werden von Amts wegen von dem Marken- und Patentamt<\/a> vor der Eintragung gepr\u00fcft.<\/p>\n

Beispiele f\u00fcr absolute Schutzhindernisse sind die fehlende Unterscheidungskraft<\/a> zu anderen Marken oder aber auch das Freihaltebed\u00fcrfnis<\/a>. Von den absoluten Schutzhindernissen sind die relativen Schutzhindernisse<\/a>\u00a0zu unterscheiden.<\/p>\n

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Unsere Leistungen zum Thema absolute Schutzhindernisse<\/h2>\n