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Google löscht Begriffe aus der Autovervollständigungsfunktion nach Aufforderung unserer Kanzlei

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googlebauWir hatten am 14. Mai 2013 darüber berichtet und hier vorhergesagt, dass sie Google viel Arbeit bescheren wird: Die BGH-Entscheidung der„Autocomplete-Funktion“ (BGH, Urteil v. 14.5.2013, Az. VI ZR 269/12).

Mittlerweile liegen auch die schriftlichen Urteilsgründe vor.

Google löscht Suchvorschläge nach Aufforderung

Kurz nach Bekanntwerden der Entscheidung hatten wir für einige Mandanten Google nach den Vorgaben des BGH-Urteils über rechtsverletzende Suchvorschläge in Kenntnis gesetzt und Google aufgefordert, diese zu löschen. Trotz des öffentlich erweckten Eindrucks, dass die Pflicht zu solchen Maßnahmen das gesamte Geschäftsmodell gefährde, da diese nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich sei, schaffte man es dort, die beanstandeten Begriffe binnen Wochenfrist zu löschen.

Allerdings nicht vollständig

Bezüglich eines Begriffs weigerte sich Google jedoch explizit mit dem Argument, dass mit dieser Kombination auch Suchergebnisse existierten und daher der vom BGH geforderte “Sachzusammenhang” zwischen Vorschlag und Suchergebnissen bestehe. Es ist zu befürchten, das Google die höchstrichterlichen Vorgaben hier gründlich missverstanden hat. Denn, dass Suchergebnisse mit den Suchworten existieren, trifft zwar zu. Allerdings wird in diesen Berichten der angebliche Zusammenhang unseres Mandanten mit dem Suchwort gerade negiert, so dass der unzutreffende Eindruck der eingeblendeten Autovervollständigung im Licht der BGH-Entscheidung dennoch eine Persönlichkeitsrechtsverletzung darstellt.

Wir werden Google daher nun formal zur Abgabe einer Unterlassungserklärung auffordern und gegebenenfalls auch eine einstweilige Verfügung für unseren Mandanten beantragen. Und weiter berichten. (la)

UPDATE vom 13.6.2013: Google hat nunmehr von sich aus auch den noch ausstehenden Begriff aus der Autovervollständigung gelöscht. Weitere rechtliche Schritte erübrigen sich daher. Für unseren Mandanten freut es uns natürlich. Wir selbst sind hingegen etwas enttäuscht, da die zu klärenden rechtlichen Fragen hochinteressant gewesen wären.

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