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Focus Markenrecht

Beweismaß

Was ist das Beweismaß?

Was ist das Beweismaß?

Unter dem Beweismaß versteht man den Grad an Überzeugung des Gerichts, damit eine streitige Tatsache als bewiesen gilt. Das Gericht kann hier nach seiner freien Überzeugung entscheiden, ob die Tatsache als bewiesen anzusehen ist. Grundsätzlich ist im Zivilprozess der Vollbeweis von Nöten. Ein anderes Beweismaß gilt im Rahmen der Glaubhaftmachung.

Unsere Leistungen zum Thema Beweismaß

  • Verhandlungsstrategie und Prozesstaktik 
  • Definition der Mandantenziele (Handlung, Unterlassung, Beseitigung, Berichtigung, Zahlung)
  • Prüfung der rechtlichen Ansprüche und tatsächlichen Handlungsmöglichkeiten
  • Entwicklung einer Taktik zur außergerichtlichen Geltendmachung
  • Abwägung der Chancen und Risiken (sowohl in Bezug auf Kosten als auch auf Reputationsrisiken)
  • Prüfung der eigenen Rechtskonformität (zB. im Onlineshop oder in der Werbung)
  • Prüfung der Bonität des Gegners
  • Risikominimierung gerichtlicher Schritte: So wie viel nötig, so wenig wie möglich
  • Prüfung der Zuständigkeit deutscher Gerichte auch für internationale Sachverhalte
  • Litigation-PR (öffentliche Begleitung der Prozesse)
  • Besondere Expertise bzgl. prozessualer Besonderheiten in speziellen Verfahren (Eilverfahren, Feststellungsklagen, etc.)
  • Nachhaltige Durchsetzung erstrittener Titel in Bezug auf Handlungen, Unterlassungen, Schadensersatz und Kosten
  • evtl. Veröffentlichung für den Mandanten erfolgreicher Entscheidungen

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