# LHR Crefo-Check — Creditreform-Auskunft prüfen & Bonität verbessern lassen

> Schlechte Creditreform-Bonität? Kostenloser Crefo-Check der Eigenauskunft für Unternehmen: angreifbare Einträge finden, Schreiben an die Creditreform für 99 € netto, Durchsetzung durch Fachanwälte in Köln.

Anbieter: LHR Rechtsanwälte (Lampmann Haberkamm Rosenbaum & Partner mbB), Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz, Grüner Weg 12, 50825 Köln. Stand: 14.10.2026. Seite: https://www.lhr-law.de/crefo-check/

## Für wen
- Unternehmen und Selbständige mit schlechtem Creditreform-Bonitätsindex, z. B. nach gekündigten Kreditlinien, abgelehnten Leasing- oder Finanzierungsanträgen, Vorkasse-Forderungen von Lieferanten oder abspringenden Geschäftspartnern.
- Nur für Unternehmer (§ 14 BGB). Für die private SCHUFA von Inhabern oder Geschäftsführern gibt es auf Wunsch ein gesondertes Angebot.

## Ablauf und Preise
1. **Kostenloser Crefo-Check:** Upload der Creditreform-Eigenauskunft (PDF). Eine automatisierte Auswertung zeigt angreifbare Punkte (z. B. abgelaufene Speicherfristen, bestrittene oder erledigte Forderungen, widersprüchliche Bilanzdaten, falsche Branchenzuordnung). Die Nutzerin oder der Nutzer beantwortet dazu kurze Fragen. Anonym, ohne Registrierung; die PDF wird nicht gespeichert.
2. **Crefo-Dossier (99 € netto zzgl. USt.):** individuelles Aufforderungsschreiben an die Creditreform als Word-Datei zum Selbstversand unter eigenem Briefkopf, dazu Fristenkalender, Reaktions-Playbook, Positiv-Plan, Nachfass-Service, kostenloser Wiedervorlage-Check nach einem Monat und Gutschein über 99 € netto für das Vollmandat.
3. **Anwaltliches Vollmandat (ca. 1.500 € netto, Anrechnung der 99 €):** förmliche Aufforderung auf Kanzleibriefkopf, bei Bedarf gerichtliche Durchsetzung und Schadensersatz.

Kein Erfolgshonorar und keine Geld-zurück-Garantie (§ 49b BRAO). Ob ein Eintrag gelöscht oder der Index neu berechnet wird, entscheidet die Creditreform bzw. ein Gericht.

## Rechtliche Grundlagen, die der Check berücksichtigt
- BGH, Urt. v. 18.12.2025 – I ZR 97/25: Speicherdauer erledigter Zahlungsstörungen, Einzelfallabwägung.
- BGH, Urt. v. 12.05.2026 – VI ZR 375/24: vor Einmeldung mit sachlichem Grund bestrittene, nicht titulierte Forderungen sind nicht meldefähig.
- § 37a BDSG (gilt ab 20.11.2026, ersetzt § 31 BDSG): für Scores über natürliche Personen (Einzelunternehmen, e.K., Freiberufler) Recht auf Erklärung von Kriterien und Gewichtung; Anschriftendaten im Score unzulässig; enger Katalog für offene Forderungen.
- EuGH, Urt. v. 07.12.2023 – C-26/22 und C-634/21; EuGH, Urt. v. 27.02.2025 – C-203/22 (Auskunft über die Score-Logik).

## Grenzen
- Der kostenlose Check ist eine automatisierte Ersteinschätzung, keine Rechtsberatung im Einzelfall.
- Einträge im Schuldnerverzeichnis des Geschäftsführers (§ 882e ZPO) lassen sich mit einem Schreiben an die Creditreform in der Regel nicht beseitigen; dann ist die vorzeitige Löschung beim Vollstreckungsgericht der richtige Weg.
- Viele Banken fragen zusätzlich CRIF (vormals CRIF Bürgel) ab; dort ist eine eigene Auskunft nötig.

## Praxisfälle aus der Kanzlei
- **Negativmerkmal gelöscht, Index auf 283** (Praxisfall · 22.07.2026): Ein mittelständisches Energieunternehmen (GmbH & Co. KG) war durch ein fehlerhaftes Negativmerkmal belastet. Nach substantiierter Beanstandung wurde der Eintrag vollständig gelöscht und der Bonitätsindex neu berechnet. [Zum Praxisfall](https://www.lhr-law.de/magazin/medienrecht-und-persoenlichkeitsrecht/creditreform-eintrag-loeschen-bonitaetsindex-korrigiert/)
- **Index von 385 auf 299** (Praxisfall · 25.04.2026): Ein Eintrag wegen Nichtabgabe einer Vermögensauskunft hatte die Ausfallwahrscheinlichkeit zwischenzeitlich auf 17,01 % getrieben. Nach anwaltlicher Intervention wurde die Auskunft aktualisiert, die Ausfallwahrscheinlichkeit sank auf 2,52 %. [Zum Praxisfall](https://www.lhr-law.de/magazin/medienrecht-und-persoenlichkeitsrecht/creditreform-verbessern-score-loeschen-praxisfall/)
- **Verwechslung beseitigt, Score wiederhergestellt** (Praxisfall · 13.08.2025): Einer Mandantin war das amtliche Negativmerkmal einer anderen Person mit abweichendem Geburtsdatum zugeordnet worden. Die Auskunftei räumte den Fehler ein, löschte die Daten und stellte den ursprünglichen Score wieder her. [Zum Praxisfall](https://www.lhr-law.de/magazin/medienrecht-und-persoenlichkeitsrecht/lhr-praxisfall-creditreform-verwechslung/)
- **Von fast „4“ auf „2“** (Praxisfall · 13.02.2025): Ein Mittelständler wurde trotz überwundener Schwierigkeiten weiter als hohes Risiko geführt, weil die Bewertung auf veralteten Insolvenzdaten beruhte. Nach unserer Intervention bewertete die Creditreform neu. [Zum Praxisfall](https://www.lhr-law.de/magazin/medienrecht-und-persoenlichkeitsrecht/creditreform-schufa-bonitaet/)
- Jeder Fall liegt anders. Frühere Ergebnisse sind keine Zusage für den Einzelfall.

## Häufige Fragen

### Woher bekomme ich meine Crefo-Eigenauskunft?
Als betroffenes Unternehmen erhalten Sie über meine.creditreform.de bzw. per Antrag nach Art. 15 DSGVO eine Selbstauskunft. Nur diese Eigenauskunft enthält die Inkassohistorie und die Scoredetails – die Firmenauskunft, die Dritte kaufen, zeigt sie nicht.

### Kann man den Creditreform-Bonitätsindex wirklich verbessern?
Ja – wenn die Bewertung auf falschen, veralteten, bestrittenen oder nicht mehr verwertbaren Daten beruht. Der Index ist ein Werturteil; seine Tatsachengrundlage muss stimmen. Wird sie korrigiert, muss die Creditreform neu bewerten. Ein bestimmtes Ergebnis kann und darf niemand garantieren.

### Was bedeuten 3-Jahres-Frist und 100-Tage-Regel?
Erledigte Zahlungsstörungen sind grundsätzlich nach drei Jahren zu löschen. Wurde die Forderung binnen 100 Tagen nach Einmeldung beglichen und stehen keine weiteren Negativmerkmale entgegen, kommt eine Löschung bereits nach 18 Monaten in Betracht. Wichtig seit der BGH-Entscheidung vom 18.12.2025 (I ZR 97/25): Einen Anspruch auf sofortige Löschung nach Zahlung gibt es nicht – maßgeblich sind diese Fristen plus eine Abwägung im Einzelfall. Unser Schreiben argumentiert exakt auf dieser aktuellen Linie.

### Neu: Dürfen bestrittene Forderungen überhaupt gemeldet werden?
Nein. Der BGH hat am 12.05.2026 (VI ZR 375/24) klargestellt: Wer eine Forderung vor der Einmeldung bestritten hat, darf deswegen nicht bei einer Auskunftei eingemeldet werden. Das ist aktuell einer der stärksten Hebel – aber nur, wenn das Bestreiten tatsächlich und belegbar erfolgt ist. Das Schreiben nimmt diesen Punkt deshalb nur auf, wenn Sie ihn ausdrücklich bestätigen.

### Neu ab 20.11.2026: Was ändert das neue Scoring-Recht (§ 37a BDSG)?
Am 20.11.2026 ersetzt § 37a BDSG den bisherigen § 31 BDSG. Er gilt für Scores über natürliche Personen – also für Einzelunternehmen, e.K. und Freiberufler sowie für die persönlichen Daten von Inhabern und Geschäftsführern, nicht für die GmbH selbst. Drei Punkte sind wichtig: Die Creditreform muss auf Antrag in klarer Sprache erklären, welche Daten und Kriterien in den Index eingeflossen sind und wie sie gewichtet wurden. Name, Alter, Geschlecht, Anschriftendaten und Kontobewegungen dürfen nicht in den Score einfließen. Offene Forderungen dürfen nur einfließen, wenn sie etwa tituliert oder ausdrücklich anerkannt sind oder nach zwei Mahnungen mit Hinweis auf eine mögliche Auskunftei-Meldung unbestritten geblieben sind. Bei Einzelunternehmen nimmt der Crefo-Check diese Rechte als eigenen Prüfpunkt auf.

### Mein Score ist schlecht wegen Registereinträgen des Geschäftsführers – hilft das Schreiben?
Ehrliche Antwort: in der Regel nein. Nach der BGH-Rechtsprechung darf die Creditreform Schuldnerverzeichnis-Einträge des Geschäftsführers, von Gesellschaftern und sogar von Drittgesellschaften für den Index verwerten. Der wirksame Weg ist die vorzeitige Löschung des Registereintrags selbst beim zentralen Vollstreckungsgericht (§ 882e Abs. 3 Nr. 1 ZPO, Nachweis der Gläubigerbefriedigung) – danach muss die Auskunftei nachziehen. Erkennt unser Check diese Konstellation, raten wir vom Schreiben ab und empfehlen direkt die anwaltliche Registerlöschung.

### Gilt die DSGVO auch für meine GmbH?
Unmittelbar schützt die DSGVO natürliche Personen – bei Einzelfirma und e.K. also die gesamte Auskunft. Bei GmbH & Co. greifen daneben § 824 BGB (Kreditgefährdung) und das Unternehmenspersönlichkeitsrecht; personenbezogene Daten von Geschäftsführern und Gesellschaftern bleiben voll DSGVO-geschützt. Das Schreiben wählt automatisch die passende Anspruchsgrundlage.

### Muss ich der Creditreform neue Zahlen liefern?
Nein. Die Auskunftei ist selbst für die Richtigkeit ihrer Daten verantwortlich. Strategisch kann die freiwillige Mitteilung aktueller Geschäftszahlen den Index aber oft schnell heben – das Schreiben bietet diesen Baustein optional an.

### Was ist der Wiedervorlage-Check?
Rund einen Monat nach Ihrer Bestellung erinnern wir Sie per E-Mail. Sie fordern eine neue Eigenauskunft an und laden sie über Ihren persönlichen Link hoch. Der Check vergleicht automatisch Bonitätsindex, Ausfallwahrscheinlichkeit, Kreditlimit und Einträge mit dem Stand bei der Bestellung. Hat sich nichts oder zu wenig bewegt, ist das anwaltliche Vorgehen der nächste Schritt; die 99 € werden angerechnet.

### Was passiert, wenn die Creditreform nicht reagiert?
Dann folgt in der Regel die förmliche anwaltliche Aufforderung mit kurzer Nachfrist und anschließend das gerichtliche Vorgehen (einstweilige Verfügung, Klage) sowie ggf. Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO. Die gezahlte Gebühr wird angerechnet.

### Ist das eine anwaltliche Vertretung oder Rechtsberatung?
Nein. Der kostenlose Check ist eine automatisierte, oberflächliche Ersteinschätzung. Das 99-€-Dossier enthält ein automatisiert erstelltes, individualisiertes Aufforderungsschreiben auf Basis einer von unseren Anwälten entwickelten Vorlagensystematik – Sie versenden es selbst unter eigenem Briefkopf – sowie Fristenkalender, Reaktions-Playbook, Nachfass-Service und Anrechnungs-Gutschein. Anwaltliche Prüfung, Vertretung und Beratung im Einzelfall erfolgen erst im Vollmandat (Stufe 3).

### Warum kann ich das Schreiben selbst versenden – braucht es keinen Anwalt?
Als Betroffener können Sie Ihre Rechte aus Art. 15–17 DSGVO selbst geltend machen; das ist keine Rechtsdienstleistung für Dritte. Das Schreiben liefert Ihnen dafür die passende, anwaltlich entwickelte Argumentation. Reagiert die Creditreform nicht oder nur formelhaft, ist der anwaltliche Schritt der richtige nächste Hebel – Auskunfteien reagieren auf Kanzleischreiben erfahrungsgemäß deutlich konsequenter.

### Was kostet das anwaltliche Vollmandat?
Sie müssen mit ca. 1.500 € netto rechnen. Diese Kosten müssen unter Umständen vom Gegner erstattet werden – zwingend ist das nicht. Mandate, bei denen die Kosten außer Verhältnis zum Nutzen stehen, nehmen wir von vornherein nicht an. Die 99 € für das Schreiben werden vollständig angerechnet.

### Sollte ich auch meine Auskunft bei CRIF prüfen?
Ja, vor allem wenn eine Bank, ein Leasinggeber oder ein Warenkreditversicherer abgelehnt hat. Viele fragen neben der Creditreform auch CRIF (vormals CRIF Bürgel) ab. Inhaber, Gesellschafter und Geschäftsführer erhalten ihre Auskunft kostenlos nach Art. 15 DSGVO bei der CRIF GmbH, Datenschutz, Leopoldstraße 244, 80807 München. Finden sich dort dieselben Einträge, tragen dieselben Argumente wie im Schreiben an die Creditreform. Ein zweites Schreiben an CRIF bieten wir auf Anfrage an.

### Gibt es eine Geld-zurück-Garantie?
Nein. Als Rechtsanwälte dürfen wir unsere Vergütung nur in engen Ausnahmefällen vom Erfolg abhängig machen (§ 49b Abs. 2 BRAO, § 4a RVG), und ob die Creditreform einen Eintrag löscht, kann niemand seriös zusagen. Wir setzen deshalb auf Transparenz: Der Check ist kostenlos und zeigt vorher, welche Punkte tragen und wo ein Schreiben nicht hilft. Das Dossier kostet einmalig 99 € netto, der Wiedervorlage-Check nach einem Monat ist enthalten, und beim Wechsel ins Vollmandat rechnen wir die 99 € voll an.

### Zahlt meine (Firmen-)Rechtsschutzversicherung?
Viele gewerbliche Rechtsschutzversicherungen übernehmen anwaltliche Kosten ganz oder teilweise – ob und in welchem Umfang, hängt von Ihrem Vertrag ab. Im Vollmandat holen wir die Deckungszusage für Sie ein. Ein Erfolgshonorar ist anwaltlich nicht zulässig (§ 49b BRAO).

### Gibt es Praxisfälle aus der Kanzlei?
[Creditreform verbessern – vom Risiko-Score zur brauchbaren Auskunft](https://www.lhr-law.de/magazin/medienrecht-und-persoenlichkeitsrecht/creditreform-verbessern-score-loeschen-praxisfall/) · [„Bezahlt ist bezahlt“ vor dem BGH](https://www.lhr-law.de/magazin/medienrecht-und-persoenlichkeitsrecht/olg-koeln-creditreform-bezahlt/) · [Falscher Eintrag durch Personenverwechslung](https://www.lhr-law.de/magazin/medienrecht-und-persoenlichkeitsrecht/lhr-praxisfall-creditreform-verwechslung/) · [LG Bielefeld stoppt fehlerhafte Bonitätsbewertung](https://www.lhr-law.de/magazin/datenschutzrecht/einstweilige-verfuegung-creditrefom/) · [EuGH: Ihre Rechte gegenüber SCHUFA & Creditreform](https://www.lhr-law.de/magazin/datenschutzrecht/eugh-datenschutz-schufa-crefo/) · [Alles zu Creditreform & SCHUFA](https://www.lhr-law.de/thema/reputationsmanagement/creditreform-schufa-loeschen-lassen/)

## Kontakt
- Crefo-Check starten: https://www.lhr-law.de/crefo-check/#check
- Telefon: 0221 / 2716733-0 · E-Mail: crefo-check@lhr-law.de
- Termin mit RA Arno Lampmann: https://meetings.hubspot.com/lampmann
- Impressum: https://www.lhr-law.de/impressum/
