Vier Wochen sind kein Monat

Von Arno Lampmann, 9. März 2007

Was jetzt kommt, ist keine juristische Besserwisserei: Das LG Kleve (Urteil v. 07.03.2007, Az 8 O 128/26) hat sich der Rechtsprechung des OLG Hamburg sowie des KG Berlin angeschlossen, wonach die Widerrufsfrist für Verbraucher bei eBay nicht 2 Wochen, sondern einen Monat beträgt. Einen Monat. Nicht vier Wochen, wie nun wieder zum Besipiel hier oder hier (nicht mehr) oder hier kolportiert wird.
Ein Händler, der über eine vierwöchige Widerrufsfrist belehrt, riskiert eine Abmahnung. Das liegt daran, dass die juristische Fristenberechnung anders ausfallen kann – und weil nun einmal im Gesetz von einem Monat die Rede ist. (zie)

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