Gegen Abmahnungen auf Facebook absichern mit der LHR-Impressum-App
Von Arno Lampmann, 4. April 2012
Auf Facebook brauchen Seiten, die nicht rein privat betrieben werden gem. § 5 TMG ein Impressum. Die aktuelle Rechtsprechung führt zu zahlreichen Anfragen verunsicherter Seitenbetreiber in unserer Kanzlei, die befürchten, nun von der Konkurrenz abgemahnt zu werden.
Wir bieten nun die einfache und kostenlose Möglichkeit, über eine Facebook-App ein den Vorgaben der Rechtsprechung genügendes, individuelles Impressum zu erstellen. Das fertige Impressum wird dann durch die App automatisch in die Facebook-Seite integriert.
So funktioniert die Impressum-App
- Auf unserer Facebookseite den Reite “Impressum-App” anklicken
- Danach den Vorgaben unser Impressum-App folgen und die entsprechenden Felder für das individuelle Impressum ausfüllen
- Fertig! Das rechtssichere Impressum wird durch unsere App automatisiert auf Ihrer Seite in den passenden Reiter integriert
- Die Angaben im Impressum sind ab sofort abrufbar und können bei Bedarf abgeändert werden
Mit LHR dauerhaft auf der sicheren Seite stehen!
*Hinweise: Das Impressum muss als einer der ersten vier Reiter sichtbar sein. Die rechtskonforme Darstellung auf mobilen Seiten ist aufgrund von facebookinterner Einstellungen nicht immer gewährleistet. Es ist daher sinnvoll, das generierte Impressum vorsichtshalber nochmal unter „Info“ zu hinterlegen bzw. von dort aus zu verlinken. Da es unterschiedliche Darstellungsformen der mobilen Seiten gibt, ist aber auch diese Maßnahme keine Garantie, dass Ihr Impressum dort korrekt angezeigt wird.
Für Rückfragen und Anregungen stehen wir gerne zur Verfügung! (la)
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Diskussion zu diesem Artikel:
16 Kommentare








Tobias Twardon
10. April 2012 um 16:37 ·
Sehr schöne Idee.
Was mir leider bei der App fehlt ist die Möglichkeit Unternehmensgesellschaft (UG) in der ComboBox auszuwählen.
Arno Lampmann
10. April 2012 um 16:55 ·
@Tobias Twardon: Danke für den Hinweis. Wird sobald wie möglich umgesetzt!
Arno Lampmann
11. April 2012 um 07:59 ·
Die Option “Unternehmensgesellschaft (UG)” steht nun zur Auswahl.
Dirk Kirchberg
11. April 2012 um 15:16 ·
Moin! Tolle Idee – würdet Ihr bitte noch als Rechtsform den nicht eingetragenen Verein aufnehmen? Dann könnten wir als Gewerkschaft Eure Fb-App auch nutzen. Danke!
Arno Lampmann
11. April 2012 um 20:44 ·
@Dirk Kirchberg: Kommt morgen!
Inga Methling
11. April 2012 um 19:32 ·
Wenn ich das Impressum einfügen möchte, kommt jedes Mal diese Fehlermeldung: You must be the admin of at least one Facebook Page to perform the requested action.
Mache ich etwas falsch?
Arno Lampmann
11. April 2012 um 20:46 ·
@Inga Methling: Die App ist zur Zeit nur für die Integration in Facebookseiten programmiert und nicht auch für Facebookprofile. Wenn die App Ihnen auf Facebook keine Seite, sondern nur ein Profil zuordnen kann, erscheint die von Ihnen genannte Fehlermeldung.
Wir werden die App bis zum Ende der Woche so umgestalten, dass das Impressum auch auf Facebookprofilen verwendet werden kann.
Vielen Dank für Ihr Feedback!
Tobias Twardon
13. April 2012 um 01:25 ·
@Arno Lampmann
Vielen Dank für die schnelle Umsetzung!
Grüße aus Saarbrücken
Tobias Twardon
Marion KW
14. April 2012 um 09:24 ·
Guten Morgen,
benutze Facebook nur privat.
Macht Euer App. für mich dann Sinn?
Liebe Grüße
Arno Lampmann
16. April 2012 um 05:31 ·
Bei einer reinen privaten Nutzung von Facebook ist ein Impressum wohl nicht notwendig!
Daniel
9. Juli 2012 um 12:30 ·
Hallo!
Ein super Service, den ich gerne nutzen möchte. Doch wo ist Ihre Facebook-Seite geblieben?
Freundliche Grüße
Daniel
Arno Lampmann
10. Juli 2012 um 17:38 ·
Danke für den Hinweis. Der Link hat sich geändert. Wir haben diesen jetzt korrigert!
Rene
1. Oktober 2012 um 11:11 ·
Vielen Dank für die hilfreichen Infos, wollte ebenfalls gerad mit der LHR Facebook App ein Impressum für die Profilseite meiner Lebensgefährtin anlegen. Da Ihre Profilseite teilweise auch berufliche Post beinhaltet (und damit ja also als selbständige eine gewisse Gewerbliche Nutzung hineininterpretiert werden könnte?!), wollte ich halt hier einfach auf Nummer sicher gehen um Sie vor der “Abmahnwut einiger weniger unfairer Anwälte;-)” zu schützen. Wie heißt es so schön Vorsicht ist immer besser als Nachsicht:-) Allerdings bekomme ich lediglich Seiten angezeigt, für die Sie unter u.a. Administratorenrechte besitzt (Auftrageber)…aber Ihre eigene Profilseite, kann ich nicht anwählen? Wurde oben ja schon einmal angefragt. Sonst Super sinnvoller Service und ne echte Bereicherung! Hoffe komme auch bald in den Genuss:-) Herzliche Grüße und weiterhin viel Erfolg LG
Arno Lampmann
1. Oktober 2012 um 21:18 ·
Danke für Ihr Interesse! Die App funktioniert nur für Facebookseiten und leider nicht bei Profilen.