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Fehlerhaftes Facebook-Impressum: Massenabmahner verliert vor OLG Nürnberg

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Der Kollege Alexander Hufendieck weist in einer Pressemitteilung  auf seiner Internetseite darauf hin, dass das Oberlandesgericht Nürnberg am 3. Dezember 2013 Aktenzeichen 3 U 410/13 die Klage der Revolutive Systems GmbH (ehemals Binary Services GmbH) zugunsten eines der abgemahnten IT-Unternehmen aus dem Münsterland abgewiesen hat, das eine Facebookseite nach Auffassung der Klägerin ohne das erforderliche Impressum betrieben hatte.

Die Entscheidung kann nicht mit einer Nichtzulassungsbeschwerde angegriffen werden, da der Streitwert unter 20.000,00 € liegt. Sie ist daher rechtskräftig.

Das abmahnende Unternehmen hatte in der Vorinstanz noch eine stattgebende Entscheidung vor dem Landgericht Regensburg (LG Regensburg, Urteil v. 31.1.2013, Az. 1 HK O 1884/12) erwirkt.

Über 200 Abmahnungen innerhalb einer Woche

Die Revolutive Systems GmbH hatte im August 2012 noch unter dem Namen Binary Systems GmbH durch eine umfangreiche Abmahnaktion bundesweite Bekanntheit erlangt. Zusammen mit ihrem Rechtsanwalt Herrn Werner Kallert hatte sie innerhalb einer Woche über 200 Abmahnungen an Betreiber von gewerblichen Facebookseiten verschickt, diese zur Abgabe einer Unterlassungserklärung und Zahlung von Rechtsanwaltskosten in Höhe von 265,70 € aufgefordert.

Die Abmahnwelle wurde auf Internetseiten von Betroffenen, in den Medien, aber auch von Rechtsanwälten heftig diskutiert. Fast einhellig wurde die Ansicht vertreten, dass es sich hierbei um ein rechtsmissbräuchliches Vorgehen handeln müsse. Es wurden Strafanzeigen erstattet und negative Feststellungsklage erhoben. Es soll sogar eine “Sammelklage” geben, in der mehrere Abgemahnte gemeinsam die von Ihnen aufgewendeten Rechtsanwaltskosten geltend machen. Wir berichteten.

Massenabmahner bat sich Diskretion aus

Auch unsere Kanzlei war damals  Ziel der Aktivitäten des Abmahngespanns. Mit Schreiben vom 24.9.2012 forderte der Prozessbevollmächtigte der Abmahnerin unsere Kanzlei auf, sein Abmahnschreiben, an dem wir die 17 Anzeichen einer Massenabmahnung illustriert hatten, aus unserem Internetauftritt zu entfernen.

Eine Rechtsgrundlage dafür wurde von ihm nicht genannt. Eine solche gibt es unseres Erachtens auch nicht. Es ist immer wieder erstaunlich, mit welcher Selbstverständlichkeit Abmahner ihre Schreiben im wahrsten Sinne des Wortes “massenweise” unters Volk bringen, gleichzeitig von den Adressaten offenbar diesbezüglich Diskretion erwarten. Wir entschlossen uns daher, unseren Artikel nebst  eingeblendeter Abmahnung  so zu lassen, wie er ist. Die angedrohten gerichtlichen Schritte sind – wie von uns vermutet – ausgeblieben.

Was sind die Folgen des Urteils für die Abgemahnten?

Unmittelbare Wirkungen entfaltet die Nürnberger Entscheidung zwar nur zwischen den beteiligten Prozessparteien, d.h. zwischen der Revolutive Systems GmbH und dem jeweiligen Beklagten. Angesichts quasi-identischer Sachverhalte in über 200 weiteren Abmahnfällen lassen sich die rechtlichen Bewertungen des Oberlandesgerichts aber zwanglos auf alle Schreiben der Abmahnwelle aus August 2012 übertragen. Sämtlichen Abmahnungen der Revolutive Systems GmbH wegen Impressumsverstößen bei Facebook steht danach der Einwand des Rechtsmissbrauchs entgegen. Der Kollege Niklas Plutte gibt in seinem Beitrag „Folgen der Missbrauchsurteile des OLG Nürnberg zu Facebook Massenabmahnungen“ wertvolle Hinweise, wie sich Betroffene nun verhalten können. Sogar, dann, wenn bereits eine Unterlassungserklärung abgegeben oder der geforderte Betrag gezahlt wurde, besteht die Chance, den Unterlassungsvertrag zu kündigen bzw. gezahltes Geld zurückzuerhalten.

Gegen Abmahnungen auf Facebook absichern!

Auch wenn dieser Fall für die meisten Betroffenen glimpflich ausgegangen ist. Nerven kostet ein rechtlicher Streit mit einem Konkurrenten alle Mal. Wir bieten Interessierten daher die einfache und kostenlose Möglichkeit, über eine Facebook-App ein den Vorgaben der Rechtsprechung genügendes, individuelles Impressum zu erstellen. Das fertige Impressum wird dann durch die App automatisch in die Facebook-Seite integriert.

So funktioniert die Impressum-App

  • Auf unserer Facebookseite den Reite “Impressum-App” anklicken
  • Danach den Vorgaben unser Impressum-App folgen und die entsprechenden Felder für das individuelle Impressum ausfüllen
  • Fertig! Das rechtssichere Impressum wird durch unsere App automatisiert auf Ihrer Seite in den passenden Reiter integriert
  • Die Angaben im Impressum sind ab sofort abrufbar und können bei Bedarf abgeändert werden

Mit LHR dauerhaft auf der sicheren Seite stehen!

*Hinweise: Das Impressum muss als einer der ersten vier Reiter sichtbar sein. Die rechtskonforme Darstellung auf mobilen Seiten ist aufgrund von facebookinterner Einstellungen nicht immer gewährleistet. Es ist daher sinnvoll, das generierte Impressum vorsichtshalber nochmal unter „Info“ zu hinterlegen bzw. von dort aus zu verlinken. Da es unterschiedliche Darstellungsformen der mobilen Seiten gibt, ist aber auch diese Maßnahme keine Garantie, dass Ihr Impressum dort korrekt angezeigt wird.

Für Rückfragen und Anregungen stehen wir gerne zur Verfügung! (la)

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