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Taxifahren liegt nicht jedem

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Der findige angehende Junganwalt verschickt heutzutage offenbar lieber Pseudoabmahnungen an Onlinehändler. Nach dieser Devise verfährt jedenfalls der Assessor Jur. Jan Oliver Siemer.

Abmahnung ohne Mandant

Einer unserer (zukünftigen) Mandanten hat uns kürzlich ein Schreiben vorgelegt, in dem eben dieser Herr Siemer ankündigt, dass er ihm eine rechtliche Information zukommen lasse, die ihn in die Lage versetze, sich viel Geld, Zeit und Ärger zu ersparen:

Ihm sei am Internetauftritt unseres Mandanten beispielsweise aufgefallen, dass bei dem Hinweis auf den Beginn der Widerrufsfrist eine veraltete, unvollständige und deshalb „abmahngefährdete“ Formulierung verwendet werde. Eine Abmahnung eines Konkurrenten könne Kosten zur Folge haben, die nicht selten im Bereich von 500 € und 1000 € lägen. Der Mandant solle daher überlegen, ob er seine Widerrufsbelehrung nicht entsprechen überarbeite.

Der Herr Assesor Jan Oliver Siemer (als Assessor bezeichnet sich jemand, der beide juristischen Staatsexamen bestanden hat, aber – aus welchen Gründen auch immer – nicht zur Anwaltschaft zugelassen ist) spricht damit sozusagen eine Abmahnung ohne Mandant aus.

Haste mal 40 Euro?

Durch dieses Schreiben gehe unser Mandant zwar keine Verpflichtungen ein. Sollte er den vorstehenden Hinweis aber als hilfreich achten, stehe es ihm selbstverständlich frei eine von ihm zu bestimmende Aufwandspauschale zu entrichten, wobei ein Betrag von 40 € nicht überschritten werden solle. Die Zahlungen dienten seiner Aktion gegen das Abmahnunwesen Internet, das sich ausschließlich durch freiwillige Zahlungen finanziere und fortführen lasse. Unser Mandant ist offenbar nicht der Einzige, der ein solches Schreiben erhalten hat. Wenn diese Hinweisschreiben zahlreich versendet werden, kommt somit ein ordentliches Sümmchen für den Fast-Kollegen zusammen.

Ähnliche entgeltliche Aktivitäten entfalten nach den Regeln des Rechtsberatungsgesetzes übrigens zahlreiche juristische Berater, auch „Rechtsanwälte“ genannt. Voraussetzung dafür ist aber natürlich eine entsprechende Zulassung und vor allem auch, dass die Haftung für eine Beratung übernommen wird, die der Herr Assessor vorliegend vorsichtshalber ausschließt.

Immerhin: Die Info-Briefe kommen mit der Post, nicht als E-Mail. Sie sind daher jedenfalls kein rechtswidriger Spam. (la)

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