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Focus Markenrecht
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POST ist nicht gleich POST, die Deutsche Post AG unterliegt im Streit um die Rechte aus der Marke POST

Wie einer Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs zu entnehmen ist, hat dieser am 05.06.2008 entschieden, dass die Deutsche Post AG aufgrund ihrer Marke „POST“ gegen zwei Postdienstleister – die „City PostKG“ und „Die Neue Post“ keinen Schutz genießt, da nach § 23 Nr. 2 MarkenG die Verwendung des Begriffes „Post“ in der Firmierung keine sittenwidrige Benutzung darstellt.

Der Bundesgerichtshof hat hiermit ein Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 27.5.2005, das die Klage der Deutschen Post AG abgewiesen hatte – allerdings mit der Begründung es bestehe keine Verwechslungsgefahr – dem Ergebnis nach bestätigt.

Die Frage der Verwechslungsgefahr hat der BGH in seiner Urteilsbegründung offen gelassen, er stützte seine Entscheidung allein auf den § 23 Nr. 2 MarkenG, nach dem der Inhaber einer Marke oder einer geschäftlichen Bezeichnung nicht das Recht hat, einem Dritten zu untersagen, im geschäftlichen Verkehr ein mit der Marke oder der geschäftlichen Bezeichnung identisches Zeichen oder ein ähnliches Zeichen als Angabe über Merkmale oder Eigenschaften von Waren oder Dienstleistungen, wie insbesondere ihre Art, ihre Beschaffenheit, ihre Bestimmung, ihren Wert, ihre geographische Herkunft oder die Zeit ihrer Herstellung oder ihrer Erbringung, zu benutzen, sofern die Benutzung nicht gegen die guten Sitten verstößt.

Der BGH hat festgestellt, dass seit der teilweisen Öffnung des Postdienstleistungsmarktes Mitbewerbern in diesem Segment nicht der Kernbegriff dieser Dienstleistung versagt werden kann. Sofern sich die jeweiligen Bezeichnungen durch weitere Merkmale, Wörter oder ähnlichem ausreichend unterscheiden und eine Verwechslungsgefahr dadurch ausgeschlossen wird, kann eine Verwendung des Begriffes „Post“ nicht untersagt werden.Die Deutsche Post AG hat aufgrund dieses Urteils hinsichtlich des geschützten Zeichens „POST“ eine Schwächung erfahren – möglicherweise wird diese noch weiter gehen: Am 23. Oktober diesen Jahres verhandelt der BGH über anhängige Löschungsverfahren, mit denen die eingetragenen Marke „POST“ angegriffen wird. Vielleicht ist es also nur noch eine Frage der Zeit, wann der Begriff „POST“, der ohnehin glatt beschreibend sein dürfte, wieder frei nutzbar ist. (ha)

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