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Katja Günther – Hat die Hexenjagd jetzt ein Ende?

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Laut golem.de ermittelt die Staatsanwaltschaft nicht weiter gegen die Anwältin Katja Günther, die das Inkassogeschäft für einige umstrittene Onlinefirmen betreibt oder jedenfalls in der Vergangenheit betrieb. Das Verfahren ist eingestellt. Über 1.000 Menschen hatten Strafanzeige gegen die Anwältin wegen Gebührenüberhebung, Betrugs, Nötigung oder Erpressung erstattet. Angeblich wurden auch bei der Anwaltskammer tausende Beschwerden eingereicht.

Aber nicht nur das. Der Mob nahm die angebliche Verletzung des Strafrechts natürlich auch – wie so oft – zum Anlass, die sprichwörtliche Sau mit rechtlich zweifelhaften Mitteln durch das virtuelle Dorf zu treiben. Eine Google-Suche nach „Katja Günther“ lässt den Suchenden zum Beispiel wissen, dass es sich bei Frau Günther um ein „Abzockluder“ handelt. Eine nähere Recherche lässt zudem ziemlich schnell sogar auf die angebliche Privatadresse stoßen, die von Usern in diversen Foren schadenfroh – selbstverständlich unter Pseudonymen – verbreitet wird.

Selbst nach der Beurteilung des Verhaltens von Frau Günter von der dafür vom Rechtsstaat vorgesehen Stelle als nicht strafbar, ist das kollektive (anonyme) Gewissen aber nicht zufrieden. Den Kommentaren bei golem.de oder im für Systemkritik zuständigen lawblog (dessen Betreiber nach eigenem Bekunden tatsächlich selbst ebenfalls eine Strafanzeige erstattet hat) ist zu entnehmen, dass das „Volk“ weiter tobt. Dies unter anderem auch deshalb, weil die Staatsanwaltschaft in ihrer Einstellungsverfügung offenbar geäußert hatte, dass Bürger einem “gewissen Druck” standhalten müssten. Beim Anprangerer ohne Namen hört der Spaß offenbar dann auf, wenn das System, das ihm erlaubt, sich über andere unerkannt öffentlich auszulassen, dem Betroffenen also abverlangt, ein solches Verhalten auszuhalten, von ihm ebenfalls eine gewisse Standfestigkeit erwartet.

Das Schöne ist, dass die Zeitgenossen, die unter Decknamen im Internet herumschreien, sich dadurch selbst disqualifizieren, dass sie ausgerechnet die Umstände kritisieren, die ihnen ihr eigenes Verhalten überhaupt erst ermöglichen. Wie zum Beispiel die Tatsache, dass es in Deutschland nicht strafbar ist, wenn man anonym streitbare Meinungen im Internet verbreitet. Oder massenhaft rechtlich ungewisse Forderungen geltend macht. Oder die angeblichen Forderungsinhaber rechtlich vertritt. Diese Handlungen sind deswegen erlaubt, weil man davon ausgeht, dass Menschen – jetzt kommt´s – im sozialen Miteinander  in einem liberalen Rechtsstaat auch mal etwas aushalten können müssen und nicht gleich zu Mama und Papa rennen sollen, wenn ihnen einmal etwas nicht passt. Das ist ein Teil von der Freiheit, die auch die Kritiker von Frau Günther für sich beanspruchen.

Die scharfe Diskussion als solche wiederum zeigt, dass der Rechtsstaat (Demokratie, Meinungsfreiheit, etc.) entgegen dem Geschrei gerade ausweislich desselben funktioniert und die, die ihn am lautesten kritisieren, es noch nicht einmal merken. (la)

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