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Die ERGO versichert: Mitarbeiter schnupften bei Michel-Friedman-Party nur Salz durch die Nase

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Die BILD-Zeitung hatte am 24. Mai über die angeblichen Lustreisen von Mitarbeitern der Versicherung ERGO unter anderem mit dem Titel „Hier kokst der Kollege von Herrn Kaiser“ berichtet.

Daraufhin beeilte sich die Abteilung „media relations“ der ERGO-Versicherungsgruppe auf ihrer Internetseite, mitzuteilen, dass die Behauptung, dass Handelsvertreter der Hamburg-Mannheimer auf sog. Top 5 Reisen Kokain konsumiert hätten, unwahr sei. Die von der BILD-Zeitung veröffentlichten Fotos zeigten ein Trinkspiel mit Salz, Tequila und Zitronensaft. Dazu gehöre auch das Einschnupfen von Salz durch die Nase. Der ERGO lägen dazu inzwischen auch eidesstattliche Versicherungen von auf den Lichtbildern abgebildeten Personen vor.

Obwohl wir den Inhalt dieser Versicherungen selbst verständlich nicht kennen, lauten die wahrscheinlich so oder so ähnlich: „Die Party war zwar nicht illegal, aber trotzdem total peinlich, ich schwöre.“

Auch wenn die Formulierung etwas wohlfeiler ausgefallen sein mag, so ist davon auszugehen, dass die von den Mitarbeitern abgegebenen Versicherungen an Eides statt, wie so oft, nicht das Papier wert sind, auf dem sie geschrieben sind. Jedenfalls dann nicht, wenn sie  nicht einer Behörde oder einem Gericht gegenüber abgegeben worden sein sollten.

Gem. § 294 ZPO kann, wer eine tatsächliche Behauptung glaubhaft zu machen hat,  auch zur Versicherung an Eides statt zugelassen werden. Die Versicherung an Eides statt ist somit für gewöhnlich ein Glaubhaftmachungsmittel, das vor allem im einstweiligen Verfügungsverfahren Anwendung findet. Einer so versicherten Aussage wird ein höherer Wert aber nur deswegen zugewiesen, weil die falsche Versicherung an Eides statt gemäß § 156 StGB mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bedroht ist. Dieser Tatbestand ist wiederum nur dann erfüllt, wenn die Versicherung an Eides statt gegenüber der „zuständigen Behörde“ abgegeben wurde.

Daraus folgt, dass eine eidesstattliche Versicherung, wie sie immer mal wieder abgegeben und der Öffentlichkeit präsentiert wird, für den Fall, dass sie falsch sein sollte, keinerlei Konsequenzen für den Erklärenden nach sich zieht. Es handelt sich dabei nämlich nur um eine so genannte „schriftliche Lüge“, die nicht strafbar ist. Da das aber nicht jeder – schon gar nicht jeder Bildzeitungsleser – weiß und sich die Begriffe „eidesstattlich“ und „Versicherung“ total wichtig anhören und nach Gericht bzw. Gerichtsvollzieher klingen, gehen Abteilungen wie der „media relations“-Bereich der ERGO offenbar davon aus, dass die Verbreitung solcher Erklärungen wohl nicht schaden könne.

Ich bin jedenfalls erleichtert. Die Kollegen von Herrn Kaiser waren nicht auf illegalen Drogen sondern nur peinlich und betrunken im Bordell. Und das kann schließlich jedem mal passieren… (la)

(Bild: © Lisa F. Young – Fotolia.com)

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