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Focus Markenrecht
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Der Unterzeichner ist auch der Unterfertigte

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Es ist ja schon schlimm genug, wenn Anwälte in ihren Schreiben von sich selbst als „dem Unterzeichner“ faseln. Toppen kann man das aber noch mit dem „Unterfertigten“, der hier dies und das empfehlen wird.

Es gibt dann noch den „Linksunterfertigten“ oder den „Rechtsunterfertigten“. „Ich“ heißt die Spezies indes fast nie. Übrigens ist der „Unterfertigte“ meist auch der „Unterzeichner“. Dass aber mit dem „Unterfertigten“ dennoch etwas nicht stimmt, kann man hier nachlesen.

Warum das Thema? Sommerloch.

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