Mehrfach ausgezeichnet.

Focus Markenrecht
en

Ich bin ein Star, holt mich hier raus! – Jan Böhmermann im digitalen Entwicklungsland

Ihr Ansprechpartner

Das Bild enthält keinen Copyright-Vermerk und ist auch ansonsten nicht als urheberrechtlich geschützt gekennzeichnet.Das (Rechts-)empfinden von Jan Böhmermann (neben Komiker auch Filmproduzent, Autor und Journalist, Quelle: Wikipedia) ist zurzeit empfindlich gestört.

Er hatte vom Urheber des berühmt-berüchtigten Fotos des Mitbürgers, der bei dem schrecklichen Anschlag auf das Asylbewerberheim Rostock-Lichtenhagen nicht nur durch einen Hitlergruß, sondern auch durch eine mit vermeintlichen Urinflecken versehene Jogginghose – gelinde gesagt – negativ aufgefallen war, eine Abmahnung erhalten und sollte 1.000 € zahlen.

Der Moderator des gefeierten Fernsehmagazins ZDFneo machte am 21.1.2015 über seinen mit über 150.000 Followern ausgestatteten Twitter-Account seinem Unmut darüber Luft:

Was als gut gemeinte „Warnung“ daherkam, konnte auch als ein Versuch verstanden werden, den Fotografen und andere Rechteinhaber einzuschüchtern: Wer sich mit mir anlegt, kommt an den Twitter-Pranger. So veröffentlichte der Moderator und Buchautor auf seinem Facebook-Account denn 2 Tage später auf eine Kritik des ABENDBLATTS auch eine ausführliche locker-flockige Version der Geschehnisse. Bereits nach den einleitenden Worten

„MAHNI, MAHNI, MAHNI: Offen gesagt, sind Massenabmahnungen ohne genaue Prüfung der betreffenden Einzelfälle rechtsmissbräuchlich.“

war klar, dass das rechtswidrige Verhalten nicht nachvollziehbar erklärt oder gar entschuldigt, sondern zur weiteren Selbstdarstellung benutzt werden sollte. Einzelheiten können der Facebook-Statusmeldung vom 23.1.2015 entnommen werden. Interessanteste der dortigen 4 Fragen des Medienprofis Böhmermann ist übrigens Nummer 4:

„4. Wieso ist das betreffende Foto, wenn dem Fotografen wirklich am Schutz seines Urheberrechts gelegen ist, per Google-Bildersuche frei zugänglich und dort nicht deutlich als urheberrechtlich geschützt gekennzeichnet?“

Neben einigen Fans (die Kommentare auf Facebook sind lesenswert) hatte dann auch das Portal Netzpolitik Erbarmen mit dem „Missverstandenen“ und suchte nach Lösungsansätzen für die Situation (auch die dortigen Kommentare sind interessant):

„Um es im Duktus des Abendblatts zu sagen: Wenn sogar ein Medienmensch wie Böhmermann nicht mehr richtig durchsteigt, was geht und was erlaubt ist, sollten wir vielleicht mal über die Ausgestaltung des Urheberrechts sprechen – statt einfach nur darauf hinzuweisen, dass es existiert.“

Die Antwort Herrn Böhmermanns darauf stand – abermals bei Facebook – unter dem Motto

„Check it out and change the world. Oder wenigstens unser digitales Entwicklungsland.“

Ob Herr Böhmermann als Medienschaffender die von ihm angedeuteten grundlegenden Änderungen im Urheberrecht wirklich möchte, darf bezweifelt werden. Andererseits hat natürlich jemand, der die Ausübung seiner Urheberrechte im Rahmen von sicherlich lukrativen Verträgen mit Dritten (ZDF, was ZDFneo angeht und dem Verlag, was sein Buch angeht) bereits im Voraus gegen stattliche Beträge übertragen hat und sich somit die Hände mit der Druckerschwärze von Abmahnschreiben nicht schmutzig machen muss, zunächst leicht Reden. Dass zu viel Übermut aber nicht gut ist, haben allerdings schon andere erfahren müssen.

So hatte die Promi-Piratin Julia Schramm zunächst ganz selbstverständlich öffentlich und vehement gegen das Urheberrecht gewettert, dann aber gemerkt, dass dessen Regelungen ganz hilfreich sein können, als das von ihr veröffentlichte Buch kostenlos verbreitet wurde und der Verlag dagegen vorging.

Auch die Pöbeleien von Jan Delay gegen „die miesen Schweine, die nichts anderes tun, als IP-Adressen von illegalen Saugern aufzuschreiben um diese mit einem Bußgeldbescheid von durchschnittlich 1500 Euro abzumahnen“ wurden leiser, nachdem ihn seine Plattenfirma Universal darauf hingewiesen hatte  dass auf Delays letzter Abrechnung ein „nicht ganz geringer“ Betrag zu finden sei, der aus Abmahnaktivitäten stamme.

Vielleicht finden der Urheber und Jan Böhmermann ja noch zu einem konstruktiven Dialog zurück. Herr Böhmermann würde sich jedenfalls keinen Zacken aus der Krone brechen, wenn er aus seiner „prominenten“ Position heraus den Anfang machen würde. (la)

P.S.: Das oben benutzte Foto war übrigens im Internet frei zugänglich und auch nicht deutlich als urheberrechtlich geschützt gekennzeichnet. Auf einen freundlichen Hinweis hin nehmen wir es natürlich sofort vom Netz!

UPDATE 28.1.2015:

Fotografen beantworten die von Herrn Böhmermann bei Facebook gestellten „Fragen“ aus ihrer Sicht:

UPDATE 29.1.2015:

Hier beschreibt der Fotograf des von Jan Böhmermann ungefragt übernommenen Lichtbilds seine Sicht der Dinge. Der böhmermannsche Social Media-Pranger zeigt offenbar die gewünschte Wirkung. Der „beklaute“ Fotograf und seine Familie werden seitdem anonym bedroht und beleidigt.

Praxishandbuch Anspruchsdurchsetzung im Wettbewerbsrecht

2., vollständig überarbeitete und aktualisierte Auflage

Chronologisch aufgebaut, differenzierte Gliederung, zahlreiche Querverweise und, ganz neu: Umfangreiche Praxishinweise zu jeder Prozesssituation.

Mehr erfahren

Praxishandbuch Anspruchsdurchsetzung im Wettbewerbsrecht