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Berater-Honorare: Schock für den Profi-Fußball?

fussbVerschiedene Rechtsanwälte beraten sehr erfolgreich Profifußballer. Im Gegensatz zu anderen Spielerberatern müssen Rechtsanwälte keine besondere Lizenz erwerben, um als Spielerberater tätig zu werden. Dies gilt genauso für  Elternteile, Geschwister und Ehepartner eines Spielers, weil deren Tätigkeit ebenso außerhalb des Zuständigkeitsbereichs der FIFA und des DFB liegt. Diese Vorgaben lieferten dem Boulevard schon manch schöne Geschichte, man erinnert sich gerne zurück an Spielerfrauen wie Frau Illgner. Rechtsanwälte haben bei der Beratung von Fußballprofis gegenüber Familienangehörigen oftmals den Vorteil, dass Sie Experten in der Vertragsgestaltung sind und ihre Spieler im besten Falle auch bei der Vermarktung und Durchsetzung Ihrer Persönlichkeitsrechte rechtlich beraten und vertreten können, wenn sie entpsprechend spezialisert sind.

Eben ein solcher, als Spielerberater tätiger Rechtsanwalt war im Jahre 2006, zusammen mit weiteren Spielerberatern, in einen Fall verwirkelt, der nunmehr aktuell zu einem aufsehenerregenden Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH, Az. XI-R-4/11 v. 18.08.2013, veröffentlicht am 16.10.2013) führte. Im Rahmen einer Steuerprüfung bei Borussia Mönchengladbach fielen den Steuerprüfern die vom Verein deklarierten Umsatzsteuerzahlungen an insgesamt 10 Spielerberater auf. Die daraufhin eingeleiteten Verfahren mündeten aktuell nach über sieben Jahren in dem Urteil des Bundesfinanzhofes, durch welches wohl mindestens 70 Millionen Euro Steuernachzahlungen auf die Bundesligavereine zukommen werden.

Einer der Kerngedanken des Urteils besagt, dass die Spielerberater, die mit jedem Vertragsabschluss eine Zahlungsvereinbarung über ein bestimmtes Vermittlungshonorar abschlossen und hierfür Rechnungen mit gesondertem Umsatzsteuerausweis gegenüber den Vereinen ausstellten, zumindest auch Leistungen an die jeweiligen Spieler erbracht hätten. Von der vorgenommenen Vermittlung profitiere demnach nicht nur der Verein, sondern gerade auch der jeweilige Spieler.

Das Urteil hat in der Szene eine besonderen Nachklang, weil es das bisherige Verhältnis von Vereinen, Spielern und Beratern vollkommen auf den Kopf stellt. Während die Spielerberater bislang ihr Honorar von den Vereinen bezahlt bekommen haben, werden sie sich nach dem Urteil nunmehr an die Spieler selbst wenden müssen.

Das Urteil des Bundesfinanzhofes betrifft dabei grundsätzlich nur die von den Spielerberatern den Vereinen in Rechnung gestellten Umsatzsteuerbeträge, welche die Bundesligavereine nach den Vorgaben des Urteils künftig nicht mehr als Vorsteuer geltend machen können, da es letztlich, verkürzt, an einem Leistungsaustausch fehle. Dies hat zur Konsequenz, dass den Vereinen für die letzten Jahre gewaltige Steuernachzahlungen in Millionenhöhe auferlegt werden. Man vernimmt bereits aus verschiedenen Richtungen, dass Vereine beabsichtigen, sich hinsichtlich dieser Beträge bei den Spielerberatern schadlos zu halten.

Nicht nur die Rechtsanwälte unter den Spielerberatern werden diesen Ansatz der Vereine sowie die tatsächlichen Auswirkungen des Urteils sehr genau im Auge behalten. (ha)

(Bild: © Marius Graf – Fotolia.com)

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