Je früher desto besser

Egal, ob es um die eigene Berichterstattung oder die von Dritten geht. Oberstes Gebot beim Umgang insbesondere mit den neuen Medien ist es, jeden Schritt möglichst früh auch rechtlich zu prüfen.

Präventive Prüfung bei eigenen Veröffentlichungen

Wer über kritische Themen berichten möchte, sollte sich vor der Veröffentlichung möglicher Gefahren bewusst sein. Insbesondere sollte eine möglichst weitgehende Klarheit darüber herrschen, ob von dritter Seite die Veröffentlichung der Inhalte untersagt werden kann. Nach einer solchen Prüfung kann eingeschätzt werden, ob ein Risiko besteht und ggf. wie hoch es ist. Erst auf dieser Grundlage kann entschieden werden, ob eine Veröffentlichung stattfinden soll, ob ggf. Korrekturen vorgenommen werden oder ob von einer Veröffentlichung vollständig abgesehen wird.

Befürchtung einer Berichterstattung von dritter Seite

Die Medien sind schnell. Wer durch ein laufendes Ermittlungsverfahren in das Rampenlicht der Öffentlichkeit gerückt wurde, macht häufig schmerzliche Erfahrungen damit. Die Unschuldsvermutung wird in den Berichterstattungen nur allzu oft missachtet. Wenn einmal aufgrund eines Strafverfahrens ein negatives Licht auf einen gefallen ist, so hilft meist auch kein Freispruch mehr. Ein Makel bleibt.

In vielen Fällen kann die Berichterstattung von vornherein unterbunden werden. Hierzu muss sich der Betroffene allerdings frühzeitig kümmern. Im Regelfall wissen die Betroffenen aufgrund von Anfragen der Medien (oft auch aufgrund unerbetener Besuche), dass eine Berichterstattung über sie geplant ist. Bereits an dieser Stelle kann es möglich sein, rechtliche Schritte zur Untersagung einzuleiten. Deshalb ist es ratsam, hier einen Anwalt aufzusuchen, bevor “das Kind in den Brunnen gefallen ist”.

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