Wurde da doch verbreitet, dass die Kanzlei Rasch wegen einer unbegründeten Abmahnung auf Schadensersatz verklagt worden sei. Dabei – und das sollte der mit dem Verfassen der Artikel betraute Redakteur eigentlich wissen – mahnt nicht der Anwalt, sondern der Verletzte, somit hier die Musikindustrie ab. Der Betroffene bedient sich dazu lediglich eines Anwalts. Dementsprechend wurde auch nicht der Anwalt selbst, sondern natürlich die von ihm vertretene Mandantschaft auf Schadensersatz verklagt.
Wenn die Abmahnung, wie geschildert, unberechtigt war und auf ein Versehen der Kanzlei zurückzuführen ist, geht das Urteil völlig in Ordnung. Denn das Fehlverhalten seines Anwalts muss sich der Auftraggeber im Rahmen des Mandatsverhältnisses selbstverständlich zurechnen lassen. Eine “Ohrfeige” oder besonders bahnbrechend, wie die SZ oder der Heise-Verlag dies darstellen, ist die Entscheidung allerdings nicht.
Dass die beiden Medien sich nicht viel Mühe bei der Recherche gegeben haben und wohl dem in den Medien grassierenden “Abmahnwahn” verfallen sind, zeigen zudem die folgenden Ausführungen:
“Ein paar hundert (?!) zur Weiterverbreitung angebotene MP3-Files reichen aus, um mit hohen Geldforderungen und weiteren stattlichen Beträgen für die Anwaltskosten rechnen zu müssen.”
Wie wäre wie die empörungsschwangere Feststellung wohl ausgefallen, wenn man bei der Süddeutschen Zeitung wüsste, dass bereits für ein MP3-File Streitwerte von nicht unter 10.000,00 € angesetzt werden?
Und weiter:
Wenn schon die Zusendung von einfachen Werbebriefen eine Persönlichkeitsrechtsverletzung sei, dann gelte dies erst recht für ein Abmahnschreiben.
Es darf bezweifelt werden , ob das Amtsgericht dies wirklich so behauptet hat. Hier liegt der Fehler nämlich darin, dass das Versenden von Werbebriefen eine Persönlichkeitsverletzung sein könnte. Wenn dies nicht per E-Mail und nicht gegen den ausdrücklichen Willen des Empfängers geschieht, ist das nämlich nicht der Fall.
Erfreulicherweise rückt im Wettbewerbs- und Urheberrecht auch nicht immer schlaue Spiegel-Online den Unsinn mit einem Artikel von heute recht ordentlich gerade. Merkwürdig aber, dass das Thema auch bei normalerweise bzw. scheinbar seriösen Medien ein solcher Quell von Mythen und Falschmeldungen ist.
Ich meine, dass die folgende Devise viel zu selten beachtet wird:
http://www.myvideo.de/watch/79580 (la)
Update: Das Urteil wurde inzwischen hier veröffentlicht


Vielleicht sollten sie sich das Urteil besorgen, dann wird ihnen einiges klar werden. Der Richter hat sich konkret an den Anwalt gewendet, dem ganz konkret der Fehler hätte auffallen müssen. Die Frage ist doch am Ende, warum hier in diesem Blog derart eine lanze für den betroffenen RA gebrochen wird?
Und das Urteil ist gerade deswegen auch etwas neues: weil hier der Anwalt konkret ins Visier gerät, der eigentlich nur die Korrespondenz führte – die IP hat er weder ermittelt, noch die Auflösung der IP durchgeführt. Und gerade das ist das besondere.
Wenn ich das richtig in Erinnerung habe, dann wird RA Rasch nicht nur als Rechtsanwalt tätig, sondern – in Personalunion – auch als Leiter der ProMedia. Die ProMedia wiederum ist beauftragt von den IFPI, also von der Musikindustrie.
Ganz falsch sind die Ausführungen bei Heise etc. also nicht.
Was die Süddeutsche oder die Autorin wohl sagen würde, wenn ein paar hunderte Beiträge von ihr im Internet unter Verstoß gegen Urheberrechte per Cut & Paste veröffentlicht würden …
Wenn die Kanzlei tatsächlich eine bewiesenermaßen unberechtigte Geldforderung mit einer Drohkulisse aufrecht halten will, sehe ich persönlich darin sogar eine Erpressung.
Den Artikel in SpOnline halte ich nicht für sehr glaubwürdig, denn ich denke nicht, daß eine Kanzlei, die (sicherlich berechtigte) Abmahnungen im großen Stückzahlen verschicken soll, mit irgendwelchen Ehepartnern Telefonate führt. Fehler mit einer falsche IP können passieren, aber warum wurde seitens der RAe die Forderung nicht zurückgezogen. Eine guter Jurist sollte erkennen, ob ein Rückzug angebracht wäre. So ein Verhalten ist kein gutes Aushängeschild für die Kanzlei und deren Mandanten. Wäre ich Mandant, würde ich mitunter die weiteren Geschäftsbeziehung mit der betreffenden Kazlei infrage stellen.