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Im strafblog erfährt der Leser aktuell Interessantes zu Zeugenvernehmungen im Bußgeldverfahren.

Da wird man ja irre!

Im dort beschriebenen Smalltalk zwischen Anwalt und Richterin, räumt diese ein, dass Zeugen teilweise so widersprüchliche Dinge von sich geben, dass man davon „irre“ werden könne. Auch für Zivilrechtler ein lesenswerter Artikel, da auch wir ein Lied davon singen können, dass die Flut von Gerichtsshows jedenfalls nicht immer dabei hilft, den ordnungsgemäßen Ablauf einer Verhandlung zu gewährleisten.

Der Zeugenbeweis – häufiges aber schlechtestes Beweismittel

Menschen, die um ersten Mal ihrer staatsbürgerlichen Pflicht als Zeuge nachkommen, greifen gerne auf das bei Barbara Salesch Gesehene zurück und Antworten gar nicht, in schnippischem oder gar unverschämten Ton oder wollen schon eine ganze Abenteuergeschichte erzählen, wenn sie noch zu ihrer Person befragt werden. aber auch abgesehen davon gilt der Zeugenbeweis seit jeher als das schlechteste Beweismittel.

Der Kollege Meister weist auf ein Basketballvideo bei YouTube hin, das die Unzulänglichkeiten der menschlichen Aufmerksamkeit und damit die Unwägbarkeiten bei der Zeugenvernehmung schön illustriert.

Na, wie viele Pässe macht das weiße Team? (la)


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