Nachdem das
AG Köln vor einiger Zeit mit haarsträubenden Gründen entschieden hatte, dass Rechtsanwälte ungefragt Werbung versenden dürfen, bzw. keinerlei Konsequenzen zu fürchten haben, wenn sie es tun –
wir berichteten – erteilt das
AG Essen diesem Unsinn eine Absage. Selbstverständlich ist E-Mail-Spam auch von Rechtsanwälten völlig inakzeptabel, greift in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb ein und zieht einen Schadensersatzanspruch nach sich, der unter anderem in den Abmahnkosten besteht.
Kurios ist an den Entscheidungen, dass sie sich beide mit dem gleichen spammenden Rechtsanwalt und mit der gleichen Werbe-E-Mail beschäftigen, die offenbar tatsächlich massenweise und wahllos an verschiedene eBay-Händler verschickt worden war.
Die Tatsache, dass zwei Gerichte einen nahezu identischen Sachverhalt mit völlig gegensätzlichen Ergebnissen beurteilen ist dagegen etwas beunruhigend.
Versöhnlich stimmt jedoch wiederum der Umstand, dass es dem Beklagten nicht zu peinlich war, das Urteil des AG Köln quasi als Präzedenzfall zu seinen Gunsten in den Rechtsstreit einzuführen. Damit war aber natürlich seine Behauptung widerlegt, es habe sich ledilglich um eine einzelne Info-Mail gehandelt… zum Urteil (la)
Über Arno Lampmann
Rechtsanwalt Arno Lampmann ist Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz. Er bearbeitet neben urheber- und wettbewerbsrechtlichen Mandaten vor allem Angelegenheiten aus dem Markenrecht.
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Na das wäre ja auch noch schöner, wenn Rechtsanwälte plötzlich das Recht hätten, alles zu tun, was Sie wollen. Obwohl Sie eh schon sehr viel dürfen.