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Rechtsanwältin Nina Haberkamm ist seit Juni 2008 für die Kanzlei Lampmann, Haberkamm & Rosenbaum als Rechtsanwältin tätig.
Sie ist seit 2004 als Rechtsanwältin zugelassen und seitdem auf dem Gebiet des Gewerblichen Rechtsschutzes tätig. Rechtsanwältin Haberkamm ist außerdem im Bereich „Cybermobbing“ kompetente Ansprechpartnerin und berät Betroffene zu diesem Thema.
Mitgliedschaften:
- KAV - Kölner Anwaltverein e.V.
- DAV - Deutscher Anwaltverein e.V.
- GRUR – Deutsche Vereinigung für Gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht e.V.







