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Rechtsanwalt Niklas Haberkamm LL.M. oec. ist seit April 2007 für die Kanzlei Lampmann, Haberkamm & Rosenbaum als freier Mitarbeiter tätig. Seit Januar 2011 ist er Partner der Gesellschaft.
Er ist spezialisiert im Bereich des Geistigen Eigentums und des Medienrechts. RA Haberkamm betreut neben den Mandaten im gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht insbesondere presserechtliche Verfahren im Bereich des Persönlichkeitsschutzes. Nach seinem 2. Staatsexamen absolvierte Rechtsanwalt Haberkamm den Postgraduiertenstudiengang „Wirtschaftsjurist“ mit dem Schwerpunkt Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht sowie dem Schwerpunkt Presse- und Medienrecht an der Universität zu Köln.
Während seiner Tätigkeit in der Kanzlei Wuersch & Gering LLP in New York war Rechtsanwalt Haberkamm hauptsächlich mit Fällen des internationalen und amerikanischen Markenrechts betraut. Er spricht verhandlungssicher Englisch. Aufgrund seines einjährigen Studiums des französischen Rechts an der Universität Orléans (Frankreich) und einer fachspezifischen Fremdsprachenausbildung im französischen Recht an der Universität Trier spricht er zudem verhandlungssicher Französisch.
Mitgliedschaften:
- KAV - Kölner Anwaltverein e.V.
- DAV - Deutscher Anwaltverein e.V.
- GRUR – Deutsche Vereinigung für Gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht e.V.
- FORUM Junge Anwaltschaft des DAV







