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LG Augsburg: Klage auf 70.000 € Schadensersatz wegen negativer Amazon-Bewertung

amazonlogoImmer wieder werden wir für Mandanten tätig wegen ungerechtfertigter negativer Bewertungen im Internet. Das Phänomen ist leider sehr verbreitet: Aus verschiedensten Gründen enttäuschte Kunden lassen ihrer Wut mittels negativer Bewertungen freien Lauf. Solange die Kritik berechtigt ist und den Tatsachen entspricht, ist das ihr gutes Recht. Die Grenzen sind aber dann erreicht, wenn die Behauptungen unwahr sind oder die Bewertung unzulässige Schmähkritik, also z.B. Beleidigungen, enthält.

In einem solchen Fall  kann sich der Händler dagegen wehren. Wir haben z.B. einem Softwarehändler erfolgreich helfen können, dem vorgeworfen wurde, er habe keinen Original-Softwarekey geliefert (vgl. Urteil des Landgerichts Köln vom 31.07.2013, Az. 28 O 422/12). Die Bewertung muss dann gelöscht werden, der Äußernde muss eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben und die Rechtsanwaltskosten erstatten. Weitergehender Schadensersatz ist nur selten in krassen Ausnahmefällen zu zahlen, z.B. bei einer erheblichen Persönlichkeitsrechtsverletzung oder nachweisbarem weiteren Schaden.

Wie die Augsburger Allgemeine nun berichtet, fordert aktuell ein Amazon-Händler wegen einer schlechten Bewertung eines Käufers von diesem eine Schadenersatzzahlung in Höhe von sage und schreibe 70.000,00 €. Hintergrund dieser Bewertung war der Kauf eines Fliegengitters für 22,51 €. Der Zuschnitt hierfür klappte nicht, da so der Käufer, die Bauanleitung falsch sei. Nach längerem E-Mail- und Telefonkontakt gab der Käufer  schließlich folgende negative Bewertung bei Amazon ab:

„Die Lieferung erfolgte schnell. Das war das positive. In der Anleitung steht ganz klar Mann muss den Innenrahmen messen das ist falsch. Damit wird das Ganze zu kurz! Die Ware selbst macht guten Stabilen Eindruck, der Verkäufer nie wieder!“

Der Käufer wird nun von dem Händler gerichtlich auf 70.000 € Schadensersatz in Anspruch genommen. Dieser sei dem Händler angeblich deshalb entstanden, weil sein Händlerkonto bei Amazon mit 13.000 € aufgrund dieser Bewertung gesperrt worden sei und er außerdem ohne diese Sperrung etwa 39.000 € hätte erwirtschaften können. Hinzu komme weiterer Schaden in Höhe von circa 20.000 €.

Die Klage hätte Erfolg, wenn der betroffene Händler eine Kausalität zwischen der abgegebenen Bewertung und dem entstandenen konkreten Schaden nachweisen könnte.  Eine solche Beweisführung ist nicht unmöglich, aber naturgemäß schwierig. Denn es müsste feststehen, dass just der Kommentar des Beklagten zur Kontosprerrung und zu den weitergehenden Schadenspoistionen geführt hat. Wir werden über den Ausgang des Verfahrens berichten. (pi)

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