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Zwei Geldinstitute sehen rot

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Mag die Santander Bank nichtWoran denken Sie bei der Farbe ROT? An die Liebe? An die SPD? An einen Sonnenuntergang? Alles richtig! Aber wenn es nach dem Deutschen Sparkassen- und Giroverband geht, sollen Sie vor allem an eins denken: an die Sparkasse bei Ihnen um die Ecke.

Denn der Sparkassen- und Giroverband hat im Jahr 2007 die Farbe ROT für die Warenklasse 36 (Bank- und Versicherungswesen) beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) eintragen lassen. Nicht irgendein ROT im Übrigen, sondern den Farbton HKS13, den die Sparkassen nach eigenen Angaben seit den 1960-er Jahren unter anderem für ihr Sparbuch verwenden.

Die spanische Santander-Bank nutzt seit den 1980-er Jahren ein ähnliches ROT – nämlich den Farbton HSK14. Da Santander zunehmend auch auf dem deutschen Markt aktiv wird, ist zwischen beiden Banken ein wahrer Farbenkrieg ausgebrochen: Zunächst verklagten die Sparkassen ihren Konkurrenten Santander vor dem LG Hamburg auf Unterlassung. Sodann beantragte Santander die Löschung der Farbmarke und erhob Beschwerde gegen die abweisende Entscheidung des DPMA.

Das nunmehr zuständige Bundespatentgericht hat jüngst angekündigt, dass es in dieser Angelegenheit vorerst keine Entscheidung treffen wird. Stattdessen hat es im Vorabentscheidungsverfahren mehre Fragen an den Europäischen Gerichtshof formuliert, der sich nun innerhalb der nächsten zwei Jahre zu dem Sachverhalt äußern wird.

Im Mittelpunkt steht dabei die Frage, wie hoch der Prozentanteil derer sein muss, die ohne ergänzende Zeichen und ohne anderweitigen Hinweis allein in der Verwendung des Farbtons in der Werbung ein Kennzeichen für die Sparkassen verstehen.

Die Sparkassen hatten hierzu vorgetragen, von ihnen beauftragte Studien seien zu dem Ergebnis gekommen, dass zwei Drittel der Menschen in Deutschland die Farbmarke ROT bei Finanzdienstleistungen mit den Sparkassen verbinden würden. Santander hingegen argumentiert, dass europaweit BLAU und ROT die beiden Farben seien, die am häufigsten für Banken verwendet würden. Dementsprechend dürften die Sparkassen die von Ihnen verwendete Farbe in Deutschland nicht monopolisieren. Andernfalls seien ausländische  Banken – insbesondere die Santander-Bank selbst – in ihrer durch die EU-Verträge garantierten Niederlassungsfreiheit beeinträchtigt, da der Zugang zum deutschen Markt unangemessen erschwert werde.

Man darf gespannt sein, wie sich der Europäische Gerichtshof in dieser Angelegenheit äußern wird, zumal diese Entscheidung sicherlich Auswirkungen auf weitere bestehende Farbmarken haben dürfte.

Eins zeigt der Fall aber jedenfalls schon jetzt schon sehr klar auf: dass ROT nicht zwangsweise die Farbe der Liebe ist, wird von den beteiligten Geldinstituten hinreichend deutlich gemacht. (ab)

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